Was tun wenn es brennt – Wie helfe Ich? Teil 1

Dieser Blogeintrag ist ein Auszug aus dem Buch „High Sein – Ein Aufklärungsbuch“ von Jörg Böckem und Henrik Jungaberle. „High Sein“ ist ein Buch, welches nicht bevormunden, sondern informieren will.

Notfallhilfe beim Drogenkonsum – Was tun, wenn es brennt? Teil 1

Wenn eine fremde Person, ein Freund oder eine Freundin vor unseren Augen zusammenbricht oder am ganzen Körper zuckend im eigenen Erbrochenen liegt, kann man schon mal in Panik geraten. Aber so etwas geschieht immer wieder, an jedem Wochenende, in einem Club, auf einem Festival oder auf einer Party. Umso wichtiger, in so einer Situation die Ruhe zu bewahren. Zu wissen, was bei einer Überdosierung, einem Kreislaufkollaps oder Ähnlichem zu tun ist, kann Leben retten – das von Fremden und das von Freunden. Grundsätzlich gilt: Besser zu früh den Arzt rufen als zu spät! Aber was tun, bis Hilfe kommt?

Dieser Blogeintrag ist kein Ersatz für einen Erste-Hilfe-Kurs! Er soll einfache Grundregeln und Fertigkeiten vermitteln, die bei medizinischen Notfällen mit Drogen von Nutzen sein können.

Drogen können ihrer Wirkung nach grob in zwei Gruppen eingeteilt werden: aufputschende (Upper) und beruhigende Substanzen (Downer). Bei Halluzinogenen können sowohl anregende als auch beruhigende Wirkungen auftreten. Die eine Drogengruppe aktiviert also Geist und Körper, die andere macht eher schläfrig und benommen, das heißt, bei aufputschenden Substanzen steht die körperliche und geistige Übererregung im Vordergrund, bei beruhigenden die Dämpfung. Das wiederum bedeutet, dass Überdosierungen abhängig von der Substanz unterschiedliche Folgen haben und unterschiedliche Hilfsmaßnahmen erfordern können.

Werden Substanzen gemischt oder parallel konsumiert, wird das Ergebnis sehr schwer berechenbar. Gleichartige Drogen verstärken sich in ihren Nebenwirkungen, verschiedenartige Drogen sind in ihrem Zusammenspiel überhaupt nicht vorhersehbar. Ein fast schon alltägliches Beispiel ist die Mischung von Wodka mit Energydrinks: Das durch den Energydrink ausgelöste Gefühl der Klarheit und Wachheit bei gleichzeitig verringerter Urteilskraft und eingeschränkten geistigen Fähigkeiten, verursacht durch den hochprozentigen Alkohol, ist eine explosive Mischung und kann zu Unfällen, schweren Ausfallerscheinungen und Überdosierung führen. Zumal der angenehme, den Alkohol überlagernde Geschmack des Energydrinks unter Umständen zum Konsum größerer Mengen verführt.

Upper, die den Körper und den Geist aufputschen, sind beispielsweise Ecstasy, Kokain, Amphetamine wie Crystal Meth oder Speed, aber auch Ritalin, Koffein und Ephedrin. Ein ähnlicher Effekt kann aber auch durch die in dieser Hinsicht allerdings weniger gefährlichen Substanzen LSD und Psilocybin verursacht werden. Diese Substanzgruppen unterscheiden sich aber in ihren Wirkungen: Amphetamine verursachen in der Regel keine »Visuals« (tagtraumähnliche Imaginationen), Halluzinationen oder Sinnestäuschungen wie LSD oder Psilocybin, dafür manchmal ein Gefühl der Unverwundbarkeit, gesteigerte Wachheit und körperlichen Antrieb. Gemeinsam ist diesen Stoffen die angeregte oder überdrehte Aktivierung von entweder Körper oder Geist oder beidem. Es besteht ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Kreislaufkollaps. Das betrifft gesundheitlich vorbelastete Personen natürlich noch stärker.

Downer, die Körper und Geist eher dämpfen, sind Alkohol, Cannabis oder Opiate, zum Beispiel Heroin oder Codein. Die Hauptgefahr bei einer Überdosis mit diesen Substanzen ist eine Bewusstlosigkeit und darauffolgende Verstopfung der Atemwege, zum Beispiel durch die Zunge, Schleim oder Erbrochenes. Auch das Aussetzen der Schutzreflexe, wie zum Beispiel des Hustenreflexes, kann dazu beitragen: Der Hustenreflex sorgt dafür, dass Erbrochenes wieder aus der Lunge entfernt wird. Wenn die konsumierende Person ihre Spucke oder ihr Erbrochenes nicht aushusten kann, droht Erstickung. Bei manchen Substanzen, vor allem den Opiaten, kann eine Überdosierung auch zu einer lebensgefährlichen Herabsetzung der Atemfrequenz bis zum Atemstillstand führen. Dann ist es notwendig, die jeweilige Person dazu zu bringen, wieder selbständig zu atmen.

Regeln für Notfallhelfer

Im Umgang mit einer hilflosen Person gelten folgende Hinweise:

  • Bring dich selbst nicht in Gefahr: Ist der Ort sicher? Vorsicht im Straßenverkehr oder in einer Menschenmenge. Wenn Scherben, Nadeln oder Ähnliches herumliegen, zuvor zur Seite schieben.
  • Wichtig ist es, ruhig zu bleiben! Du bist der Helfer, nicht der Patient.
  • Auch wenn du die hilflose Person kennen solltest, stelle dich mit Namen vor, erkläre, was du als Nächstes tust, und konzentriere dich auf das Notwendige. Ein Notfall ist nicht der Zeitpunkt für Schuldzuweisungen oder einen Vortrag über Fehlverhalten.
  • Hab keine Angst, etwas Falsches zu tun. Jemand braucht deine Hilfe, und Nichtstun könnte das Leben eines Menschen kosten. Das sieht auch das Gesetz so.
  • Finde heraus, welche Substanzen die betroffene Person in welcher Menge konsumiert hat.
  • Im Zweifel Unterstützung rufen. Viele Situationen erfordern professionelle Hilfe. Wenn eine Person bewusstlos ist, keinen oder kaum noch Puls hat und auch auf starke körperliche Reize wie Kneifen nicht mehr reagiert, muss unbedingt ein Notarzt gerufen werden. Die 112 ist die kostenlose europaweite Notrufnummer, die von jedem Telefon aus durchgestellt wird, auch von einem Mobiltelefon ohne Guthaben oder einem, das mit PIN gesperrt ist. Am Telefon so genau wie möglich die Symptome schildern. Bei Drogenunfällen gilt »Hilfe vor Strafe«: Menschen zu retten ist wichtiger, als Drogenkonsum zu ahnden.

 

 

Bei bewusstlosen Personen

  • Den Betroffenen auf den Rücken drehen und bei leicht in den Nacken gelegtem Kopf dessen Atmung überprüfen. Bei selbständig atmenden Personen:
  • In stabile Seitenlage bringen, dadurch Atemwege sichern.
  • Für Frischluftzufuhr sorgen, aber Auskühlung oder Überhitzung verhindern.
  • Nichts in den Mund stecken, auch keine Flüssigkeiten einflößen.
  • Muss sich die Person erbrechen, nichts dagegen tun – was raus ist, kann keinen Schaden mehr anrichten. Erbrochenes darf nicht im Mund oder im Rachen bleiben.
  • Die stabile Seitenlageist der Klassiker unter den Rettungsmaßnahmen. Jeder, der die Führerscheinprüfung hinter sich hat, sollte zumindest schon davon gehört haben. Auch wenn die meisten Fahrschüler möglicherweise dazu neigen, diese Lektion als lästige Pflichtübung auszusitzen und zügig wieder zu vergessen, kann die Kenntnis und Anwendung der stabilen Seitenlage auch bei Drogenunfällen und jeder Art von Kreislaufkollaps Leben retten. Die stabile Seitenlage soll sicherstellen, dass der Bewusstlose nicht an seinem Erbrochenen oder Blut erstickt. Deshalb muss unbedingt die Mundhöhle des Verunglückten kontrolliert und Erbrochenes oder Schleim, notfalls auch ausgeschlagene Zähne, entfernt werden.

 

Bei nicht atmenden Personen:

Einen starken Schmerzreiz setzen, zum Beispiel den Bewusstlosen in den Arm kneifen. Sollte das keinen Effekt haben, direkt mit der Herzdruckmassage beginnen, diese so lange fortsetzen, bis die Person wieder selbständig atmet oder andere Lebenszeichen von sich gibt wie Husten oder gezielte Bewegungen, dann in stabiler Seitenlage lagern. Bei nicht atmenden, bewusstlosen Personen ist es immer gerechtfertigt einen Notarzt zu rufen. Wie bereits oben erwähnt gilt in solchen Situationen immer »Hilfe vor Strafe«.

 

Dies ist der erste von zwei Teilen, welcher sich mit dem Thema Notfallhilfe beim Drogenkonsum beschäftigt. In diesem Teil geht es spezifisch um medizinische erste Hilfe in Notfällen. Im zweiten Teil geht es um die Hilfe für Personen mit schlechten Trips, stark erregtem Zustand oder aggressivem Verhalten.