Stigmatisierung trotz guter Absicht
Zum Umgang mit einem konstitutiven Dilemma in der Suchtprävention
inPrävention17. Oktober 2018
Ein Gastbeitrag von Christa Berger. Erstmalig erschienen in Verhaltenstherapie & Psychosoziale Praxis, Jg. 29, H. 2, S. 335-342
Suchtprävention und Stigmatisierung sind in unheilvoller Allianz miteinander verbunden. Zum einen ist das Sucht-Stigma für die Suchtprävention begrifflich konstitutiv, zum anderen werden in der Tradition der Abschreckung immer wieder stigmatisierende Stilmittel eingesetzt. Daraus resultieren Abwehrreflexe und Skepsis gegenüber suchtpräventiven Angeboten sowie unerwünschte Nebeneffekte. Insbesondere in der Früherkennung und Frühintervention, in der Kooperation mit der Polizei und Justizbehörden sowie in der Ausrichtung auf Risikogruppen lauern bedeutsame Stigmatisierungsfallen. Es werden deshalb Empfehlungen für die suchtpräventive Praxis vorgeschlagen, welche die Fachpersonen zur Achtsamkeit und ethischer Reflexion befähigen, um stigmatisierende und andere Nebeneffekte im Alltag zu vermeiden.
Suchtprävention und Stigmatisierung sind auf verschiedene Art und Weise miteinander verbunden. Der Begriff „Suchtprävention“ ruft negative Bilder über Sucht und Suchtkranke hervor und provoziert nicht selten Abwehr, Verunsicherung und Misstrauen. Denn noch immer wird Sucht in unserer Gesellschaft moralisch sanktioniert und erfahren Suchtkranke gesellschaftliche Ächtung, was dazu führen kann, dass Menschen suchtpräventive Angebote reflexartig ablehnen oder gar nicht erst in Anspruch nehmen, denn mit Sucht möchte niemand in Verbindung gebracht werden (Ilic et al., 2012, 2013).
Die Suchtprävention steht zudem in einer Tradition, in der Stigmatisierung zur Abschreckung wiederkehrend billigend in Kauf genommen wird. Versuchte man im Mittelalter mit abwertenden Etiketten wie „Saufteufel“, „Trunkenbold“ und dergleichen den Alkoholkonsum der Menschen zu steuern, setzte man in der Drogenprävention der Moderne auf moralisierende Furchtappelle mit zum Teil drastischen Stilmitteln. Man denke zum Beispiel an das 1969 von der Zürcher Polizei in Auftrag gegebene „Totenkopfplakat“, das über der Aufschrift „Rauschgift“ den Schädel einer jungen Frau durchschimmern ließ. Die Inszenierung war drastisch, die Botschaft lautete sinngemäß: Drogen bedeuten den Tod. Diese Strategie verfehlte allerdings die gewünschte Wirkung. Viele Jugendliche waren von der morbiden Bildsprache fasziniert und wollten das Plakat unbedingt erwerben, um ihr Zimmer damit zu schmücken. Anstelle von Abschreckung entfaltete das Plakat also eine große Anziehungskraft und befeuerte die jugendliche Neugier. In der Allgemeinbevölkerung wurde damit jedoch im Endeffekt der Stigmatisierung von Suchtkranken weiter Vorschub geleistet.
Unerwünschte Nebenwirkungen suchtpräventiver Interventionen scheinen bislang wenig erforscht. So konnten Bühler und Thrul (2013), die Autor*innen der aktuellen Expertise zur Suchtprävention, keine Übersichtsarbeit über negative Effekte von Präventionsmaßnahmen finden. Unklar ist, ob dies auf die allgemeine Zurückhaltung zurückzuführen ist, solche Nebenwirkungen zu publizieren, oder ob man der Suchtprävention ein schädigendes Potenzial im vornherein abspricht. Selbst unter Fachleuten wurde noch bis vor kurzem die nonchalante Haltung „Nützt es nichts, so schadet es nichts“ relativ ungeniert vertreten. Damit wurde zweierlei zum Ausdruck gebracht: Suchtprävention kann, muss aber nicht unbedingt Wirkung erzeugen, und: Suchtprävention kann keinen Schaden anrichten, sie ist im Prinzip harmlos. Es fehlte weitgehend das Bewusstsein dafür, dass auch die Suchtprävention nicht unschuldig agiert, sondern negative Effekte erzeugen kann. Dabei hat Geoffrey Rose bereits 1981 das Präventionsparadox beschrieben, wonach eine präventive Maßnahme, die für die Gesamtbevölkerung von großem Nutzen ist, für den einzelnen Menschen oft nur wenig Vorteile bringt – und umgekehrt. Und Frohlich und Potvin (2008) wiesen darauf hin, dass vorwiegend jene Menschen von präventiven Angeboten profitieren würden, die sie am wenigsten nötig haben, wodurch die soziale und gesundheitliche Ungleichheit verstärkt werde.
Evidenzbasierung ist inzwischen auch in der Suchtprävention zum anerkannten Qualitätsmerkmal avanciert und den Begründungsnachweis suchtpräventiver Maßnahmen stellt niemand mehr ernsthaft in Frage. Was aber noch aussteht, ist die Formulierung verbindlicher ethischer Grundsätze für suchtpräventives Handeln, insbesondere die Maxime „Du sollst nicht schaden“. Prävention ist anspruchsvoll und besteht aus vielen impliziten Voraussetzungen (Holthusen et al., 2011). Zudem greift Suchtprävention in das Leben von Menschen ein, gibt Verhaltensempfehlungen ab und bewertet Lebensstile. Sie realisiert soziale Kontrolle und wirft damit unweigerlich ethische Grundsatzfragen auf, wie nach dem Menschenbild, staatlicher Regulierung oder der Eigenverantwortung. Und schließlich braucht es insbesondere im Handlungsfeld von Früherkennung und Frühintervention mit Fokussierung auf sogenannte „Risikogruppen“ ein reflektiertes und ethisch legitimiertes Handeln. Indem Präventionsfachleute im Rahmen der Risikobewertung Normen setzen, Zusammenhänge konstruieren und Werturteile fällen, müssen sie sich auch mit den damit einhergehenden Labelingprozessen auseinandersetzen
Ein nicht zu unterschätzender Wegbereiter für stigmatisierende und andere Nebenwirkungen suchtpräventiver Interventionen ist die mangelhafte Theoriebasis bzw. der notgedrungene Rückgriff auf vereinfachte Leitkonzepte. Bis heute fehlen der Suchtprävention kohärente theoretische Grundlagen. Fach leute müssen vielmehr auf Versatzstücke unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen und Theorien (Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialpädagogik etc.) zurückgreifen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erklärungsmodelle bezüglich Abhängigkeit und Sucht wie auch das Gefährdungspotenzial psychoaktiver Substanzen nach wie vor ideologiegestützt formuliert und weniger aufgrund von wissenschaftlichen Kriterien beschrieben werden (Domenig & Cattacin, 2015; Meyer, 2008).
Auch wenn Gesundheitsförderung und gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse zunehmend in die suchtpräventive Praxis Einzug finden, bleiben Ursachen- bzw. Risiko- und Gefährdungsorientierung nach wie vor die handlungsbestimmenden Bezugspunkte in der Suchtprävention. Sucht hat bekanntlich viele Ursachen, die sich in der Trias von Person, Substanz und Umwelt verorten lassen (Kielholz & Ladewig, 1973). Die komplexen Wirkungszusammenhänge und insbesondere das konkrete Zusammenspiel der verschiedenen Faktoren im Hinblick auf die Entwicklung von Substanzkonsumproblemen sind allerdings noch nicht entschlüsselt. Es lässt sich deshalb nicht voraussagen, welche Menschen aufgrund welcher Faktoren und unter welchen Bedingungen tatsächlich eine Sucht oder sonstige Substanzkonsumprobleme entwickeln werden und welche nicht. Es gibt keinen vorgezeichneten Weg in eine Abhängigkeit und es ist nicht möglich, eine Suchtgefährdung im Einzelfall vorherzusagen. Selbst die Kumulation bedeutsamer Risikofaktoren wirkt sich für den Menschen nicht zwangsläufig aus, sie erhöht allenfalls die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung (Franzkowiak, 2015). So weist Hüsler (2013) denn auch darauf hin, dass selbst bei jugendlichen Risikogruppen jeweils nur eine Minderheit von rund einem Drittel tatsächlich psychosoziale Störungen entwickelt.
Diese Ungewissheit ist in der Praxis nicht leicht auszuhalten und sorgt mitunter für Handlungsunsicherheit. In der Folge werden die komplexen Ursachenzusammenhänge tendenziell ausgeblendet und Interventionen mit vereinfachten Kausalannahmen legitimiert, wobei korrelative Beziehungen unterschiedlicher Einflussfaktoren leichtfertig zu scheinbar linearen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen umgedeutet werden. Es wird in diesem Artikel noch zu zeigen sein, dass die Unterlegung vereinfachter Gefährdungsannahmen mit sozialen Vorurteilen stigmatisierende Effekte in der Praxis begünstigen. Dies kommt zum Beispiel in einer voreiligen Pathologisierung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Früherkennung und Frühintervention oder in der unbedachten Etikettierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen als „Risikogruppen“ zum Tragen.
Etymologisch geht das Wort „Sucht“ (althochdeutsch: „suht“), auf „siechen“ in der Bedeutung von „das Leiden an einer Krankheit“ zurück (Duden, 1989). Im Mittelalter bezeichnete man damit das offensichtliche Symptom einer Krankheit: Schwindsucht (Gewichtsverlust bei Tuberkulose), Fallsucht (Krämpfe bei Epilepsie) oder Gelbsucht (Gelbfärbung der Haut und Bindehaut bei Leberentzündung). Erst später erhielt Sucht die Bedeutung von „krankhaftem Verlangen“ im Sinne einer Abhängigkeit (vgl. „Trunksucht“).
Im 18. Jahrhundert setzte sich dann im Zuge der Industrialisierung die Vorstellung von Sucht als einer „Krankheit des Willens“ durch (Legnaro, 2015). Von da an galt der exzessive Alkoholkonsum als moralisches Laster und Versagen. Sucht ist auch heute noch ein Code für deviantes Verhalten und individuelle Charakterschwäche (Hellman, Berridge, Duke & Mold, 2016). Süchtige gelten als gefährlich und unberechenbar und sie werden oft gleichgesetzt mit Kriminellen, Leistungsverweigerern und Willensschwachen, denen es an jeglicher Selbstkontrolle und Selbstachtung fehlt. An diesen despektierlichen Zuschreibungen hat sich in der Bevölkerung bis heute wenig geändert (Schomerus, Matschinger & Angermeyer, 2013).
Sucht ist also mit dem Stigma der Charakterschwäche und des liederlichen Lebenswandels behaftet. Das griechische Wort „Stigma“ bedeutet Wund- oder Brandmal. Die Griechen kennzeichneten damit ihre Sklaven, um sie als minderwertige Menschen bloßzustellen. Das Verständnis für Stigmatisierungsprozesse als Dreiklang von Zuschreibung, Abwertung und Ausgrenzung verdanken wir dem Soziologen Erving Goffman, der sein Standardwerk zu Stigma 1963 veröffentlichte. Link und Phelan (2001) analysierten Stigmatisierungsprozesse im Kontext eines professionellen Machtgefälles und verwiesen damit auf das Stigmatisierungspotenzial im Rahmen von beratender, therapeutischer und präventiver Praxis (vgl. auch Lauber, 2008).
Was sind die Folgen für die Betroffenen? Stigmatisierte Menschen erfahren gesellschaftliche Ächtung und einen Angriff auf ihre Würde. Darunter leiden ihr Selbstwertgefühl und ihre Selbstachtung (Corrigan & Wassel, 2008). Suchtkranke Menschen entwickeln nicht selten Scham- und Schuldgefühle, ziehen sich zurück und versuchen möglichst lange, ihre Sucht zu verheimlichen. Sie fürchten sich davor, als süchtig etikettiert zu werden und neigen zur Selbststigmatisierung. Vor allem das ausgeprägte Schamgefühl hindert sie daran, Unterstützung zu suchen und Hilfe in Anspruch zu nehmen; ein Phänomen, das man auch bei Menschen mit psychischen Störungsbildern beobachtet (Rüsch & Berger, 2014; Ilic et al., 2012, 2013; Schomerus, 2009).
Das Sucht-Stigma überträgt sich übrigens auch auf diejenigen, die mit einem Suchtkranken eng verbunden sind. Goffman (1963) sprach in diesem Zusammenhang von „Stigma by Courtesy“. Angehörige, aber auch Fachleute, die beruflich mit Suchtkranken zu tun haben, erfahren diese Form von Sippenhaftung. Es handelt sich dabei um ein „stigma by association“ (Heyman, 2008). Das bedeutet, Stigmatisierung zieht weite Kreise und die Auswirkungen bekommen nicht nur die direkt Betroffenen zu spüren.
Wer also mit dem Begriff „Sucht“ agiert, muss mit Abwehr und Misstrauen rechnen. So auch die Suchtprävention, auch wenn sie nicht direkt mit Suchtkranken zu tun hat, sondern die Menschen in den verschiedenen Stadien vor der Manifestation einer Suchterkrankung zu erreichen versucht. Die eindringlichen, erschütternden Bilder vom Elend der ehemals offenen Drogenszenen in Zürich („Needle Park“) und anderen europäischen Großstädten Ende der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre haben die Sicht der Menschen auf Drogen und Drogenkonsument*innen nochmals nachhaltig negativ geprägt. Suchtpräventive Fachleute werden aufgrund des Sucht-Labels immer wieder mit dem Unbehagen der Menschen konfrontiert. Verunsicherte Eltern fragen beispielsweise besorgt nach, ob es denn so schlimm um ihr Kind stehe und sie befürchten, ihr Kind könne bei einem Kursbesuch an der Suchtpräventionsstelle auf Süchtige, oder noch schlimmer: auf Dealer treffen. Fatalerweise halten derartige realitätsferne Vorstellungen Menschen davon ab, suchtpräventive Angebote überhaupt in Anspruch zu nehmen.
Wir greifen die Ausgangsthese nochmals auf und halten fest: Es gibt eine verhängnisvolle Allianz von Suchtprävention und Stigmatisierung. Zum einen ist das Sucht-Stigma für die Suchtprävention konstitutiv, zumindest so lange Suchtverhalten in der Gesellschaft moralisch sanktioniert wird und Suchtkranke ausgegrenzt und diffamiert werden. Zum anderen kommen wiederkehrend Präventionsstrategien mit stigmatisierenden Nebenwirkungen zum Einsatz, die im Sinne von „der Zweck heiligt die Mittel“ billigend in Kauf genommen werden. Man denke dabei beispielsweise an die moralisierenden Schockbilder auf den Zigarettenpackungen. Die ZEIT vom 26. April 2016 berichtete, wie unter anderem Behinderte auf Zigarettenpackungen aufgrund einer neuen EU-Verordnung als bildlicher Warnhinweis missbraucht werden sollten.
Suchtpräventive Facharbeit ist also nicht gefeit vor Stigmatisierung und anderen unerwünschten Nebeneffekten. Im Folgenden wird beispielhaft aufgezeigt, mit welchen konkreten Herausforderungen und Risiken in der Früherkennung und Frühintervention, in der Kooperation mit der Polizei und Justizbehörden sowie in der selektiven Ausrichtung auf vulnerable Menschen und Gruppen zu rechnen ist.
Gemäß dem Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben Früherkennung und Frühintervention zum Ziel, ungünstige Entwicklungen und Rahmenbedingungen sowie problematische Verhaltensweisen möglichst frühzeitig wahrzunehmen, passende Hilfestellungen zu finden und die betroffenen Menschen in ihrer gesunden Entwicklung und gesellschaftlichen Integration zu unterstützen. Auf die Suchtprävention bezogen bedeutet das: Früherkennung soll den präventiven Interventionsbedarf in den verschiedenen Settings ermitteln und Gefährdeten passende Angebote zugänglich machen.
Es sind in der Regel Erwachsene mit Verantwortung für Kinder und Jugendliche in Familie, Schule und Freizeit, die eine allfällige Suchtgefährdung bei Kindern und Jugendlichen erkennen und unterstützende Hilfe vermitteln sollen. Suchtpräventive Früherkennung setzt eine differenzierte, sensitive Beobachtungs- und Reflexionsfähigkeit voraus. Die Wahrnehmung und Bewertung devianten Verhaltens ist letztlich immer an subjektive Normvorstellungen gekoppelt. Werden diese nicht selbstkritisch reflektiert und zur Diskussion gestellt und erfolgt die Kommunikation mit Betroffenen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt, kann es zu fatalen Zuschreibungen und Unterstellungen kommen, die Kinder, Jugendliche und deren Eltern massiv verunsichern und beunruhigen können.
Es gibt bekanntlich keine eindeutigen Indizien für eine Suchtgefährdung. So kann ein auffälliges Sozialverhalten sehr unterschiedliche Implikationen haben. Ein experimenteller Substanzkonsum kann beim einen Jugendlichen ein jugendtypisches Risikoverhalten ohne entwicklungsgefährdende Auswirkungen bedeuten, im anderen Fall aber Hinweis auf eine grundlegende Problematik sein, die weiterer Abklärung bedarf. Das Risiko bei dieser Form von Laien-Diagnostik besteht demnach in unzutreffenden Gefährdungs-Etikettierungen, die alle Involvierten letztendlich überfordern.
Tendenziell geraten immer mehr Verhaltensweisen auf den Radar von Früherkennung und Frühintervention, mit der Folge, dass immer mehr Kindern und Jugendlichen problematische Entwicklungsverläufe oder eine Suchtgefährdung unterstellt werden, zuweilen auch solchen, auf die das nicht zutrifft. Der amerikanische Psychiater Allen Frances (2013) warnt denn auch davor, immer mehr normale Verhaltensweisen zu psychischen Störungen zu erklären und Kinder und Jugendliche voreilig zu Problem- bzw. Risikokindern zu stempeln. Eine rigorose Früherkennung im Sinne einer fürsorglichen Belagerung (Dallmann, 2011) fördert den generellen Gefährdungsverdacht gegenüber Kindern und Jugendlichen und behindert deren Persönlichkeitsentwicklung.
Fachleute der Suchtprävention arbeiten mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, unter anderem auch mit Akteuren der Polizei und Justizbehörden. Die Jugendanwaltschaft weist zum Beispiel Jugendliche der Suchtpräventionsstelle zu, die wegen Cannabiskonsums angezeigt wurden. Eine solche Anzeige ist einschneidend und stempelt Jugendliche zum Gesetzesbrecher bzw. zum „kriminellen Kiffer“. Die Herausforderung für die Fachleute der Suchtprävention besteht dann jeweils darin, den ihnen zugewiesenen Jugendlichen zu vermitteln, dass die Kurzintervention nicht im Dienste der sanktionierenden Verhaltensdisziplinierung steht, sondern als Reflexions- und Unterstützungshilfe zugunsten eines verantwortungsbewussten Cannabiskonsums ausgerichtet ist. Wer jedoch als verlängerter Arm der Justiz und Polizei gesehen wird, hat es schwer. Die Jugendlichen begegnen den wahrgenommen Kumpanen der Strafverfolgung in der Regel mit abwehrender Skepsis und empfinden die suchtpräventive Kurzintervention als Ausweitung sozialer Kontrolle.
Ein weiteres bedeutsames Risiko für Stigmatisierungseffekte beinhalten Testkäufe zur Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen, welche die Polizei zusammen mit der Suchtprävention regelmäßig durchführt. Bei Testkäufen versuchen Jugendliche unter 16 Jahren, Tabakwaren und alkoholische Getränke zu kaufen. Erhalten die jugendlichen Testkäufer die gewünschten Produkte, hat das für die Verkäufer strafrechtliche Sanktionen zur Folge.
Für die fehlbaren Wirte und das Verkaufspersonal können die Auswirkungen belastend sein. Dabei sind nicht unbedingt die Geldbuße oder die verpflichtenden Kurse das Hauptproblem. Schwerer kann vielmehr die Furcht vor Gesichtsverlust wiegen. Man kann sich leicht wie am Pranger fühlen, insbesondere an Orten, wo sich jeder kennt. Es sind aber genau diese Stigmatisierungseffekte, die zur Durchsetzung des Jugendschutzes billigend in Kauf genommen werden. Auch wenn Testkäufe nachweislich wirksam sind und zu erhöhten Sensibilisierung beitragen, braucht es auf jeden Fall ein verantwortungsbewusstes Vorgehen, das auch die Persönlichkeitsrechte der Alkohol- und Tabakverkäufer adäquat berücksichtigt und schützt.
Die Suchtprävention möchte auch Menschen und Bevölkerungsgruppen erreichen, die mit einem gesellschaftlichen Stigma behaftet sind. So zum Beispiel Bewohner*innen eines sozial benachteiligten Stadtteils oder suchtkranke Eltern und deren Kinder. Von Seiten der Suchtprävention werden diese Menschen oft unhinterfragt als „bildungsfern“, „schwer erreichbar“ oder als „Hoch-Risiko-Familie“ bezeichnet. Solche Etikettierungen sind nicht nur beschämend und verletzend. Sie schüren die Verdachtslogik und lassen die Betroffenen als hilfsbedürftig und defizitär erscheinen (Lanfranci, 2014). Hinzu kommt, dass suchtpräventive Interventionen insbesondere bei vulnerablen Menschen und Gruppen leicht paternalistische Züge annehmen können. Trotz bester Absicht und Wohlwollen orientieren sich Fachleute der Suchtprävention weitgehend an Mittelschichtsnormen gesunder Lebensführung und guter Erziehung. Damit bekommen sie aber nur bedingt Zugang zu und Akzeptanz bei denjenigen, deren Lebenswelten anders strukturiert sind und deren Bedürfnisse sie in der Regel zu wenig kennen und verstehen. Nehmen diese Menschen dann beispielsweise nicht am Suchtpräventions-Elternabend in der Schule teil, weil sie sich nicht angesprochen fühlen, werden sie nicht selten für ihr Fernbleiben auch noch verurteilt, ganz im Sinne von „Blaming the victim“.
Manchmal sind es auch unerwartete Hindernisse, mit denen Suchtpräventionsfachleute im Zusammenhang mit Angeboten, die sich an vulnerable Menschen richten, konfrontiert werden. Beispielhaft sei hier ein Gruppenangebot für Kinder und ihre alkoholabhängigen Eltern erwähnt, das die Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich in Zusammenarbeit mit der Zürcher Fachstelle für Alkoholprobleme (ZfA) vor ein paar Jahren entwickelt hat. Das Angebot wurde mit dem Titel „Kinder schützen – Eltern stützen“ ausgeschrieben und mit einem Flyer auf der Beratungsstelle beworben. Trotz großer Bemühungen von Seiten der Beratungsstelle blieben die Anmeldungen aus. Es scheint, dass betroffene Eltern durch die Ansprache „Kinder schützen“ verunsichert bzw. abgeschreckt wurden, weil sie damit „Kinderschutz“ assoziierten und das Risiko antizipierten, dass man ihnen die Kinder wegnehmen könnte. Diese Furcht ist nicht unbegründet. Insbesondere süchtige Mütter werden gesellschaftlich geächtet und als „Rabenmütter“ angesehen (Vogt, Fritz & Kuplewatzky, 2015). Das zeigt: Worte transportieren Bedeutungen und Botschaften – zuweilen auch solche, mit denen man gar nicht rechnet. Heute wirbt der Flyer im Übrigen ganz neutral mit „Eltern im Gespräch“.
Suchtpräventive Arbeit ist nicht ohne Risiko. Stigmatisierende Effekte und andere unerwünschte Nebenwirkungen sind im Rahmen von suchtpräventiven Interventionen wohl nie ganz zu vermeiden. Zum einen muss die Suchtprävention aufgrund des Sucht-Stigmas mit Vorurteilen und Abwehrreflexen rechnen. Zum anderen muss man anerkennen, dass die Suchtprävention nicht unschuldig agiert, sondern eben auch negative Effekte erzeugen kann und Stigmatisierung als Mittel zum Zweck gelegentlich in Kauf nimmt.
Diese Grundbedingung begleitet die Suchtprävention seit ihren Anfängen und bleibt eine Herausforderung im Präventionsalltag. Die Auswirkungen sind alles andere als trivial: Menschen und Anspruchsgruppen werden deshalb nur bedingt erreicht und suchtpräventive Maßnahmen können nicht effektiv umgesetzt werden. Mit Hilfe ethischer Reflexion und Achtsamkeit können die Risiken aber begrenzt werden. Suchtpräventionsfachleute müssen sich mit den Grunddilemmata ihrer Fachdisziplin auseinandersetzen und für mögliche Nebenwirkungen sensibilisiert sein.
Die folgenden Empfehlungen für Fachteams und Fachleute der Suchtprävention bieten Orientierung zur Vermeidung stigmatisierender Nebenwirkungen. Sie sind praxiserprobt und haben sich im Präventionsalltag bewährt.
Gegenseitiges Vertrauen und eine offene Kommunikationskultur im Team sind die Voraussetzungen dafür, erkennbare negative Auswirkungen suchtpräventiver Interventionen anzusprechen und zu reflektieren. Kollegiale Beratung, die Umsetzung des Mehr-Augen-Prinzips sowie der regelmäßige Austausch unterstützen die selbstkritische Reflexion und ein verantwortungsbewusstes Hinschauen und Ändern.
Ergänzend zu bereits bestehenden Checklisten für gender und migrationsgerechte Angebote braucht es verbindliche Leitfragen zu möglichen Stigmatisierungs- und anderen unerwünschten Effekten bei der Planung suchtpräventiver Interventionen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat bereits 2010 entsprechende Reflexionsfragen im Zusammenhang mit der Prävention von Adipositas vorgeschlagen (BZgA, 2010). Die erforderlichen Punkte einer entsprechenden Checkliste könnten wie folgt lauten:
Wer mit dem Label „Sucht“ agiert, hat eine besondere Erklärungs- und Legitimierungspflicht. Suchtpräventive Absichten und Ziele müssen offen und verständlich kommuniziert und vermittelt werden, sowohl schriftlich als auch mündlich. Dabei muss auch auf mögliche Nebeneffekte hingewiesen werden.
Bei der Benennung von Angeboten und Anspruchsgruppen müssen der Bedeutungsgehalt und die impliziten Botschaften kritisch reflektiert werden. Anstelle einer Gruppendifferenzierung nach Etiketten (z. B. suchtbelastete Eltern, verhaltensauffällige Schüler) können besondere Belastungssituationen oder Übergänge im Leben (z. B. Eltern werden, Übertritt in die Oberstufe, Beginn einer Berufsausbildung) in den Fokus genommen werden. Damit richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Bewältigungsanforderungen und weniger auf die Defizite und Probleme.
Wer nicht auf die Defizite und Risiken fokussiert, sondern Entwicklungspotenziale aktiviert und stärkt, der wirkt einer Stigmatisierung entgegen. In der Suchtprävention steht ja nicht die Suchtbewältigung im Zentrum, sondern die Entwicklungsbewältigung bzw. die unterstützende und ermutigende Entwicklungsbegleitung. Entscheidend ist, die Betroffenen partizipativ einzubinden und ihnen Mitgestaltung und Mitsprache zu ermöglichen.
Kooperationen sind sinnvoll und zweckmäßig, zumal die Suchtprävention zur Erreichung ihrer Ziele auf Partner angewiesen ist. Im Rahmen von gemeinsam verantworteten Angeboten ist es allerdings wichtig, die je unterschiedlichen Rollen und Aufträge zu kennen und zu respektieren. In der Kooperation mit anderen Akteuren darf sich die Suchtprävention nicht zur Erfüllung von Aufgaben vereinnahmen lassen, für die sie nicht zuständig ist (z. B. zur Sanktionierung, zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung im öffentlichen Raum). Die Suchtprävention kann sich ihre Glaubwürdigkeit dadurch sichern, dass sie ihre Ziele im Rahmen von Kooperationsmaßnahmen erkennbar macht und sich für ein reflektiertes, verhältnismäßiges Vorgehen einsetzt.
Insbesondere bei der Kooperation mit zuweisenden Stellen und in der Früherkennung und Frühintervention werden sensible Personendaten ausgetauscht. Es braucht hier verbindliche Richtlinien zur Einhaltung des Datenschutzes für alle Beteiligten. Und es muss im Rahmen von suchtpräventiven Maßnahmen stets transparent kommuniziert werden, wie mit persönlichen Daten umgegangen wird.
Im Vorfeld von zielgruppenspezifischen Angeboten werden in der Suchtprävention gelegentlich Fragebogenerhebungen durchgeführt, so zum Beispiel zur Differenzierung der Zielgruppen nach Konsumerfahrung und Konsummustern. Sorgfältig eingesetzt können solche Datenerhebungen die Fachlichkeit in der Früherkennung und Frühintervention absichern. Sie bieten eine bedeutsame Grundlage für differenzierte sozialpädagogische Interventionen.
Suchtpräventive Datenerhebungen sind jedoch völlig unzulänglich und ungeeignet, um eine allfällige Suchtgefährdung bzw. Sucht zu ermitteln. Dafür braucht es qualifiziertere Abklärungen durch die entsprechenden Fachpersonen (Psycholog*innen, Ärzt*innen). Die Suchtprävention ist deshalb gut beraten, die Grenzen ihrer Kompetenz anzuerkennen und damit auch ihre Partner in den verschiedenen Settings vor Überforderung zu schützen.
Die staatlichen Suchtpräventionsstellen wurden in der Schweiz als politische Reaktion auf die offenen Drogenszenen geschaffen. In den ersten Jahren ging es darum, einen gesellschaftlichen Lernprozess zu initiieren und gegen die Stigmatisierung von Süchtigen anzugehen, mit dem Ziel, ein differenziertes Verständnis von Sucht zu vermitteln und für mehr Solidarität mit Abhängigen zu werben. 1989 lancierte die Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich die „Sucht hat viele Ursachen“-Kampagne. Ein Plakat aus der Serie zeigte einen stolzen Jungen, wie er einen Fußball in die Höhe stemmt. Der Schriftzug lautete: „Tobias B., 19: Fixer“ mit dem Zusatz: „Mit 10 wollte ich ein grosser Goali werden“ sowie „Träume brauchen Spielraum. Wir werben dafür“. Diese viel beachtete Kampagne gab dem anonymen Drogensüchtigen ein Gesicht und eine Geschichte. Die menschliche Botschaft stand dabei in deutlichem Kontrast zur Abschreckungs- und Stigmatisierungslogik der Totenkopf-Kampagne zwanzig Jahre zuvor. Gesellschaftliche Sensibilisierung und Aufklärung sind weiterhin erforderlich. Es bleibt eine zentrale Aufgabe der Suchprävention, offen über Sucht zu sprechen und der Stigmatisierung von Süchtigen entgegenzuwirken.
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