Ein falscher Gegensatz

In der deutschen Prävention und Gesundheitsförderung gibt es einen Konflikt, der selten offen ausgetragen wird, aber fast jede fachliche Debatte durchzieht: Sollen Maßnahmen vor allem partizipativ entwickelt werden – gemeinsam mit den Zielgruppen, aus deren Lebenswelt heraus? Oder sollen sie evidenzbasiert sein – ausgewählt nach wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweisen, überprüft in kontrollierten Studien?

Die Frage klingt nach einem Entweder-oder. Und genau so wird sie in der Praxis häufig behandelt. Auf der einen Seite stehen Akteure, die Partizipation als Wert an sich verstehen und Evidenzbasierung als Ausdruck einer technokratischen Logik betrachten, die das Wissen der Betroffenen entwertet. Auf der anderen Seite stehen Vertreter einer strikten Wirksamkeitsforschung, die partizipative Prozesse als methodisch unkontrolliert und damit als Qualitätsrisiko sehen.

Beide Seiten haben gute Argumente. Aber der Gegensatz selbst ist falsch. Er beruht auf einem verkürzten Verständnis sowohl von Partizipation als auch von Evidenz. Und er lässt sich auflösen – theoretisch, praktisch und normativ.

Die theoretische Auflösung bietet das Werk von Jürgen Habermas, insbesondere seine Theorie des kommunikativen Handelns und die daraus abgeleitete Diskursethik. Die praktische Auflösung demonstriert das US-amerikanische Modell Communities That Care (CTC), das seit den 1990er Jahren zeigt, wie Gemeinden datengestützt und partizipativ zugleich Prävention gestalten können – auch in Deutschland. Die normative Auflösung liefert der deutsche Rechtsrahmen selbst: Jugendhilfeplanung, Präventionsgesetz und Haushaltsrecht fordern beides längst ein.

Dieser Essay unternimmt den Versuch, alle drei Ebenen zusammenzubringen.

Was auf dem Spiel steht

Die deutsche Präventionslandschaft ist, verglichen mit vielen anderen Ländern, gut aufgestellt – und zugleich eigentümlich fragmentiert. Das Präventionsgesetz von 2015 hat neue Strukturen geschaffen, aber die zentrale Frage, nach welchen Kriterien Maßnahmen ausgewählt und bewertet werden sollen, bleibt umstritten.

Das Subsidiaritätsprinzip, das die deutsche Sozialwirtschaft prägt, räumt den freien Trägern der Wohlfahrtspflege eine zentrale Rolle in der Daseinsvorsorge ein (Boeßenecker & Vilain, 2013). Diese Trägerlandschaft setzt einen Großteil der Präventionsarbeit um. Sie verfügt über Praxiswissen, Zugang zu Zielgruppen und lokale Verankerung. Was sie seltener hat, ist eine systematische Kultur der Wirksamkeitsprüfung.

Dabei fehlt es nicht an konzeptionellen Grundlagen. Das BZgA-Memorandum zur Evidenzbasierung (De Bock, Dietrich & Rehfuess, 2021) entwickelt ein differenziertes Rahmenkonzept, das Partizipation als konstitutives Prinzip evidenzbasierter Prävention begreift – nicht als deren Gegenteil. Es unterscheidet Evidenzspektren von Praxisprojekten über vielversprechende Ansätze bis hin zu gesicherter Evidenz und integriert Kontextabhängigkeit, Komplexität und Übertragbarkeit als eigene Qualitätsdimensionen. Das Memorandum erwähnt CTC ausdrücklich als Qualifizierungsressource (De Bock et al., 2021, S. 32). Der konzeptionelle Rahmen für die Integration von Partizipation und Evidenz ist also angelegt. Was fehlt, ist die konsequente Umsetzung.

Denn ein breiter Evidenzbegriff, der verschiedene Wissensformen anerkennt, ist klug – solange er nicht dazu dient, jede beliebige Maßnahme als „evidenzbasiert“ zu etikettieren. Die Spannung zwischen einem Evidenzbegriff, der Praxiswissen einbezieht, und einem, der Wirksamkeitsnachweise verlangt, ist produktiv – aber nur, wenn sie ausgehalten und nicht zugunsten einer Seite aufgelöst wird.

Habermas‘ Werkzeugkasten

Jürgen Habermas hat in seiner Theorie des kommunikativen Handelns (1981) eine Unterscheidung eingeführt, die für die Präventionsdebatte von unmittelbarer Relevanz ist: die Unterscheidung zwischen kommunikativem und strategischem Handeln.

Kommunikatives Handeln ist auf Verständigung ausgerichtet. Die Beteiligten erheben Geltungsansprüche – auf Wahrheit, normative Richtigkeit und Wahrhaftigkeit – und sind bereit, diese im Diskurs einzulösen (Habermas, 1981a, S. 34–71). Strategisches Handeln hingegen ist erfolgsorientiert: Es zielt darauf, den Interaktionspartner zu beeinflussen, nicht sich mit ihm zu verständigen (Habermas, 1981a, S. 384–386).

Die entscheidende Pointe liegt in einer weiteren Differenzierung. Habermas unterscheidet zwischen offen strategischem Handeln – etwa Verhandlungen, in denen beide Seiten wissen, dass es um Durchsetzung geht – und verdeckt strategischem Handeln. Letzteres hat zwei Formen: bewusste Täuschung (Manipulation) und unbewusste Täuschung (systematisch verzerrte Kommunikation). Bei der unbewussten Täuschung glaubt mindestens ein Beteiligter, verständigungsorientiert zu handeln, während er faktisch strategisch handelt (Habermas, 1981a, S. 445–446).

Diese Kategorien beschreiben Phänomene, die in Partizipationsprozessen der Prävention alltäglich sind – und die auch die Evidenzseite betreffen können. Denn wer die Definitionsmacht über „Evidenz“ hat, verfügt über ein Steuerungsmedium, das selbst der diskursiven Prüfung bedarf.

Partizipation unter diskursethischer Lupe

Das Stufenmodell der Partizipation, das Michael T. Wright und Kollegen für den deutschen Kontext entwickelt haben, unterscheidet neun Stufen – von Instrumentalisierung und Anweisung über Information, Anhörung und Einbeziehung bis hin zu Mitbestimmung, teilweiser Entscheidungskompetenz, Entscheidungsmacht und Selbstorganisation (Wright, 2020, S. 142). Die unteren Stufen – Instrumentalisierung und Anweisung – gelten ausdrücklich als Nicht-Partizipation, Information bis Einbeziehung als Vorstufen. Erst ab der Stufe der Mitbestimmung beginnt echte Partizipation. Das Modell ist dabei als Instrument der Selbstreflexion konzipiert, nicht als externe Bewertungsskala – ein Punkt, der in der Rezeption häufig übersehen wird.

Habermas würde diese Stufenunterscheidung teilen, aber ergänzen: Es geht nicht nur um die Stufe der Beteiligung, sondern um die Qualität der Verständigung. Ein Partizipationsprozess kann formal auf hoher Stufe stattfinden – Mitbestimmung, paritätische Besetzung, offene Diskussionsformate – und trotzdem verdeckt strategisch sein. Dann nämlich, wenn die Ergebnisse faktisch vorab feststehen, wenn bestimmte Geltungsansprüche de facto nicht hinterfragbar sind oder wenn strukturelle Machtasymmetrien den Diskurs so vorprägen, dass bestimmte Argumente systematisch ausgeblendet werden.

Die Diskursregeln, die Habermas von Robert Alexy übernimmt, machen die Bedingungen eines herrschaftsfreien Diskurses explizit: Jedes sprach- und handlungsfähige Subjekt darf an Diskursen teilnehmen. Jeder darf jede Behauptung problematisieren, jede Behauptung in den Diskurs einführen und seine Einstellungen, Wünsche und Bedürfnisse äußern. Und kein Sprecher darf durch innerhalb oder außerhalb des Diskurses herrschenden Zwang daran gehindert werden, diese Rechte wahrzunehmen (Habermas, 1983, S. 99).

Das sind anspruchsvolle Bedingungen. In der Praxis werden sie nie vollständig erfüllt. Aber sie bieten einen Maßstab, an dem sich die Qualität von Partizipationsprozessen messen lässt – auf beiden Seiten des Gegensatzes.

Wenn Verständigung scheitert

Nun zur unbequemen Frage: Gibt es in der deutschen Präventionspraxis Formen verdeckt strategischen Handelns?

Wer in der kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung arbeitet, kann beobachten, dass die Frage nach Wirksamkeit nicht überall als legitimer Beitrag zum Diskurs behandelt wird. Das betrifft verschiedene Ebenen:

Trägerbezogene Interessen. Wenn ein Träger ein Partizipationsverfahren durchführt, um ein von ihm bereits entwickeltes Programm zu legitimieren, handelt es sich um bewusste Instrumentalisierung – Manipulation im Sinne von Habermas. Das ist der einfache Fall.

Strukturelle Verzerrungen. Schwieriger – und häufiger – ist der Fall der unbewussten Selbsttäuschung. Viele Akteure in der Prävention sind aufrichtig überzeugt, partizipativ zu arbeiten. Aber die Strukturen, in denen sie agieren, können systematische Verzerrungen erzeugen. Wenn nur bestimmte Träger Zugang zu Fördermitteln haben, wenn Ausschreibungen so formuliert sind, dass sie de facto auf bestimmte Anbieter zugeschnitten sind, wenn Gremien zwar breit besetzt sind, aber die Tagesordnung von einer kleinen Gruppe kontrolliert wird – dann entsteht Scheinpartizipation, ohne dass die Beteiligten dies intendieren.

Umgang mit Wirksamkeitsfragen. Wer in der Praxis die Frage „Wirkt dieses Programm?“ stellt, kann die Erfahrung machen, dass sie als Ausdruck einer positivistischen oder technokratischen Haltung zurückgewiesen wird. Habermas beschreibt in der Theorie des kommunikativen Handelns, wie sich Weltbilder gegen Kritik immunisieren können, indem sie die Voraussetzungen für argumentative Prüfung nicht zugestehen (Habermas, 1981a, S. 72–113). Die Frage nach Wirksamkeit ist ein Geltungsanspruch auf Wahrheit. Ihn zurückzuweisen, ohne Gegenargumente vorzubringen, ist kein Ausdruck von Partizipation – es ist ein Diskursabbruch. Das BZgA-Memorandum diagnostiziert hier eher Ressourcen- und Qualifizierungsdefizite als ideologische Verweigerung (De Bock et al., 2021) – was die Beobachtung nicht weniger relevant macht, aber ihre Ursachen differenzierter verortet.

Wichtig ist dabei: Systematisch verzerrte Kommunikation betrifft nicht nur die partizipative Seite. Auch die Evidenzseite hat ihre blinden Flecken.

Selektive Evidenznutzung. Wenn Programmträger ausschließlich jene Studien zitieren, die ihre Maßnahmen stützen, und negative Befunde verschweigen, liegt bewusste Instrumentalisierung vor – diesmal im Gewand der Wissenschaftlichkeit.

Methodische Engführung. Wenn bestimmte Studiendesigns als allein maßgeblich deklariert werden, ohne die Gründe dafür diskursiv einzulösen, wird ein Geltungsanspruch auf Richtigkeit zum methodischen Dogma. Nicht jede Präventionsmaßnahme lässt sich sinnvoll in einem randomisierten Design evaluieren – und nicht jedes randomisierte Ergebnis ist auf jeden Kontext übertragbar.

Evidenz als Marktinstrument. Wo Wirksamkeitsnachweise primär dazu dienen, Programme zu vermarkten oder Fördermittel zu sichern, wird Evidenz zum strategischen Mittel – und der Wahrheitsanspruch, den sie erhebt, zur Fassade.

Evidenz: differenzierter als ihr Ruf

Wenn die Diagnose stimmt, dass Partizipationsprozesse anfällig sind für strategisches Handeln, dann stellt sich die Frage, was Evidenzbasierung dagegen leisten kann – und ob sie selbst vor ähnlichen Verzerrungen gefeit ist.

Die klassische Definition von evidenzbasierter Medizin nach Sackett und Kollegen umfasst drei Säulen: die beste verfügbare externe Evidenz, die klinische Expertise des Praktikers und die Werte und Präferenzen des Patienten. Sackett et al. betonen den urteilskräftigen Umgang mit Evidenz: „Evidence based medicine is the conscientious, explicit, and judicious use of current best evidence in making decisions about the care of individual patients“ (Sackett et al., 1996, S. 71). Und weiter: „Evidence based medicine is not ‚cookbook‘ medicine. Because it requires a bottom up approach that integrates the best external evidence with individual clinical expertise and patients‘ choice, it cannot result in slavish, cookbook approaches to individual patient care“ (Sackett et al., 1996, S. 72).

Das judicious – das Urteilskräftige – ist das Element, das Evidenzbasierung mit Habermas verbindet: Es setzt ein Subjekt voraus, das Evidenz nicht blind anwendet, sondern im Licht von Erfahrung und Kontext abwägend nutzt.

Allerdings: Die Übertragung von Sacketts Definition – entwickelt für die klinische Einzelfallentscheidung – auf kommunale Präventionspolitik ist kein Selbstläufer. In der Prävention geht es um kollektive Entscheidungen über Programmauswahl und Ressourcenverteilung, nicht um individuelle Therapieentscheidungen. Dieser Transferschritt muss reflektiert werden.

Greenhalgh und Russell haben die Kritik am szientistischen Evidenzbegriff für den Bereich der Politikgestaltung weiterentwickelt. Ihre Position ist dabei radikaler, als die Präventionsdebatte sie häufig rezipiert: Sie argumentieren, dass ein evidenzbasierter Rahmen prinzipiell ungeeignet sei, komplexe politische Entscheidungsprozesse abzubilden – „a narrowly ‚evidence-based‘ framing of policymaking is inherently unable to explore the complex, context-dependent, and value-laden way in which competing options are negotiated“ (Greenhalgh & Russell, 2009, S. 304). Ihr Vorschlag eines deliberativen Ansatzes, der die Bewusstheit der Beteiligten für eigene und fremde Werte stärke und so die Qualität kollektiver Deliberation verbessern könne (Greenhalgh & Russell, 2009, S. 304), ist keine Optimierung von Evidenzbasierung, sondern deren Alternative.

Man muss Greenhalgh und Russell nicht in allem folgen. Aber ihre Kritik verdient eine ehrliche Antwort – und die liefert ausgerechnet das Modell, das dieser Essay vorstellt.

Das Universalisierungsprinzip als Maßstab

Habermas‘ Diskursethik bietet einen präzisen Maßstab für die Bewertung von Entscheidungsprozessen in der Prävention. Das Universalisierungsprinzip (U) lautet:

„Jede gültige Norm muss der Bedingung genügen, dass die Folgen und Nebenwirkungen, die sich aus ihrer allgemeinen Befolgung für die Befriedigung der Interessen jedes Einzelnen voraussichtlich ergeben, von allen Betroffenen zwanglos akzeptiert werden können.“ (Habermas, 1983, S. 131)

Nun betrifft das Universalisierungsprinzip im strengen Sinne moralische Normen – Fragen der Gerechtigkeit. Präventionsentscheidungen sind aber nicht ausschließlich moralischer Natur. Habermas unterscheidet in den Erläuterungen zur Diskursethik drei Typen praktischer Fragen: pragmatische (Was ist zweckmäßig?), ethische (Was ist gut für uns?) und moralische (Was ist gerecht?) (Habermas, 1991, S. 100–118). Die Frage, ob ein Programm wirkt, ist pragmatisch. Die Frage, ob es zu unserer Kommune passt, ist ethisch. Die Frage, ob die Verteilung von Präventionsressourcen gerecht ist, ist moralisch.

Viel Verwirrung in der Präventionsdebatte entsteht daraus, dass diese Ebenen vermischt werden – wenn etwa die pragmatische Frage nach Wirksamkeit mit der ethischen Frage nach Selbstbestimmung vermengt wird. CTC, so wird zu zeigen sein, hält diese Unterscheidung implizit ein: Pragmatische Fragen (Risikofaktoren, Programmwirksamkeit) werden datengestützt beantwortet, ethische Fragen (Prioritätensetzung, lokale Passung) partizipativ, und die Frage der gerechten Ressourcenverteilung bleibt dem politischen Prozess vorbehalten.

Doch auch unterhalb der moralischen Ebene gilt das Diskursprinzip (D): „Nur diejenigen Normen dürfen Geltung beanspruchen, die die Zustimmung aller Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses finden könnten“ (Habermas, 1983, S. 103). Übertragen: Eine Präventionsmaßnahme ist dann gerechtfertigt, wenn die Betroffenen – informiert über Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Alternativen – ihr zustimmen könnten. Das setzt zweierlei voraus: dass die Betroffenen tatsächlich beteiligt werden (Partizipation) und dass ihnen die bestmöglichen Informationen über Wirksamkeit vorliegen (Evidenz).

Mediatisierung und Kolonialisierung

Gegen die Evidenzbasierung in der Prävention wird häufig ein Argument vorgebracht, das sich – ob bewusst oder nicht – auf ein habermasianisches Konzept stützt: die Kolonialisierung der Lebenswelt.

Habermas beschreibt im zweiten Band der Theorie des kommunikativen Handelns, wie die Subsysteme Wirtschaft und Staat über die Medien Geld und Macht in Bereiche der Lebenswelt eindringen, die auf Verständigung als Mechanismus der Handlungskoordinierung angewiesen sind (Habermas, 1981b, S. 471–547). Prävention operiert an genau dieser Schnittstelle: Sie ist systemisch finanziert und administrativ gesteuert, greift aber in lebensweltliche Bereiche ein – Familie, Erziehung, Nachbarschaft, Schule.

Allerdings unterscheidet Habermas präzise zwischen Mediatisierung und Kolonialisierung. Mediatisierung – die Entkoppelung von System und Lebenswelt, die Steuerung bestimmter Bereiche über Geld und Macht statt über Verständigung – ist für Habermas ein normaler Bestandteil gesellschaftlicher Modernisierung. Kolonialisierung beginnt erst dort, wo systemische Mechanismen den Verständigungsmechanismus in Bereichen ersetzen, die auf ihn angewiesen sind: in der kulturellen Reproduktion, der sozialen Integration und der Sozialisation (Habermas, 1981b, S. 471).

Diese Unterscheidung ist für die Präventionsdebatte zentral. Evidenzbasierung als solche ist Mediatisierung: Sie bringt systematisch gewonnenes Wissen in lebensweltliche Entscheidungsprozesse ein. Das ist kein Übergriff – es ist eine Informationsleistung. Zur Kolonialisierung wird Evidenzbasierung erst dann, wenn sie den Verständigungsmechanismus ersetzt statt informiert – wenn also Programmauswahl rein technokratisch erfolgt, ohne Beteiligung der Betroffenen, ohne Berücksichtigung lokaler Kontexte, ohne Raum für die Frage, ob die gemessene Wirksamkeit den Bedürfnissen der Adressaten tatsächlich entspricht.

Das deutsche Subsidiaritätsprinzip mit seiner gewachsenen Trägerlandschaft ist unter anderem als Schutz gegen solche Übergriffe konzipiert (Boeßenecker & Vilain, 2013). Aber Schutz vor Kolonialisierung darf nicht mit Immunisierung gegen Wahrheitsansprüche verwechselt werden.

Tatsächlich gibt es auch die umgekehrte Gefahr: Wenn in einem Jugendhilfeausschuss die Frage, ob ein Programm Wirksamkeitsnachweise hat, mit dem Hinweis beantwortet wird, die Fachkräfte vor Ort wüssten schon, was funktioniere – dann wird eine pragmatische Frage mit einer Autoritätsbehauptung beantwortet. Wenn Fördermittel nach Proporz auf Träger verteilt werden, statt nach Bedarfslage und Wirksamkeit – dann wird eine Allokationsentscheidung von der Verhandlungslogik gesteuert, nicht von der Sache. In Habermas‘ Begriffen: Dann dringen lebensweltliche Koordinationsmechanismen (Vertrauen, Tradition, Konsens) in Bereiche ein, die einer systemischen Rationalitätsprüfung bedürfen. CTC, so wird zu zeigen sein, respektiert genau diese Grenze: Es trennt, was datengestützt beantwortet werden muss (Risikoprofile, Programmwirksamkeit), von dem, was partizipativ entschieden werden soll (Prioritäten, Programmauswahl, lokale Anpassung).

Communities That Care: Evidenz und Partizipation in der Praxis

Bis hierhin war das Argument theoretisch. Aber es gibt konkrete Modelle, die zeigen, wie Partizipation und Evidenzbasierung praktisch zusammengehen können – von der Partizipativen Aktionsforschung über kommunale Gesundheitskonferenzen bis hin zu ko-produktiven Ansätzen. Das am gründlichsten evaluierte und am systematischsten durchkonstruierte unter ihnen ist Communities That Care (CTC).

CTC wurde in den frühen 1990er Jahren von J. David Hawkins und Richard F. Catalano an der University of Washington, Seattle, entwickelt (Hawkins & Catalano, 1992). Es ist ein kommunales Präventionssystem – kein einzelnes Programm, sondern ein Steuerungsrahmen, der Gemeinden befähigt, ihre eigene evidenzbasierte Präventionsstrategie zu entwickeln.

Die Grundprämisse ist einfach: „In order to prevent a problem, we must find out what factors increase the chance of that problem’s occurrence and then find ways to reduce these ‚risk factors'“ (Hawkins & Catalano, 1992, S. 8). CTC überträgt damit die Logik der epidemiologischen Krankheitsprävention auf die Prävention von Jugendproblemverhalten.

Das theoretische Fundament bildet das Modell der sozialen Entwicklung (Social Development Model), das Kontrolltheorie, Soziale Lerntheorie und die Forschung zu Risiko- und Schutzfaktoren integriert (Hawkins & Catalano, 1992, S. 14). Es identifiziert drei Bedingungen für die Entstehung sozialer Bindung: Gelegenheit, Fähigkeiten und Anerkennung (Hawkins & Catalano, 1992, S. 15). Kinder, die starke Bindungen an Familie, Schule und Gemeinschaft entwickeln und klare prosoziale Normen internalisieren, sind geschützt – auch wenn sie Risikofaktoren ausgesetzt sind.

Der CTC-Prozess

CTC durchläuft zwei Phasen (Hawkins & Catalano, 1992, S. 20–26). In der ursprünglichen Konzeption von 1992 wurde der Prozess wie folgt beschrieben:

Phase I (erstes Jahr): Schlüsselpersonen der Kommune werden gewonnen, ein breit besetzter Präventionsrat (Community Board) wird gebildet – bestehend aus Vertretern der Kommunalverwaltung, der Schulen, der Polizei, der Gesundheitsdienste, der Wirtschaft, der Glaubensgemeinschaften und der Eltern. Der Präventionsrat erhebt die lokale Risiko- und Ressourcenlage, priorisiert partizipativ die zu adressierenden Faktoren und entwickelt einen Aktionsplan.

Phase II (Folgejahre): Die ausgewählten Programmbausteine werden implementiert und evaluiert.

In der Weiterentwicklung seit den 2000er Jahren kamen standardisierte Jugendbefragungen (CTC Youth Survey), ein formalisiertes evidenzbasiertes Programmregister und systematische Umsetzungsbegleitung hinzu. Die Grundlogik blieb unverändert: datengestützte Analyse, partizipative Entscheidung, evidenzbasierte Programmauswahl.

Was CTC besonders macht

Der entscheidende Punkt ist die Aufgabenteilung zwischen Evidenz und Partizipation:

  • Die Frage, welche Risikofaktoren vor Ort besonders ausgeprägt sind, wird datengestützt beantwortet – durch standardisierte Erhebungen, nicht durch Meinungen.
  • Die Frage, welche Faktoren prioritär adressiert werden sollen, wird partizipativ entschieden – durch den Präventionsrat, auf Grundlage der Daten.
  • Die Frage, mit welchen Programmen diese Faktoren adressiert werden, wird evidenzbasiert beantwortet – durch Auswahl aus einem geprüften Programmregister (in den USA: Blueprints for Healthy Youth Development; in Deutschland: die Grüne Liste Prävention).
  • Die Frage, wie diese Programme lokal umgesetzt werden, wird wiederum partizipativ gestaltet – durch lokale Umsetzungsteams.

CTC wurde von Sozialarbeitswissenschaftlern entwickelt, nicht von Diskurstheoretikern. Aber liest man es mit Habermas, wird eine Struktur sichtbar, die über die Intention der Autoren hinausgeht: CTC schafft die diskursiven Voraussetzungen für eine informierte, partizipative Entscheidung. Es stellt sicher, dass pragmatische Fragen (Welche Risikofaktoren liegen vor? Welche Programme wirken?) datengestützt beantwortet werden, bevor ethische Fragen (Was wollen wir als Kommune prioritär angehen?) partizipativ entschieden werden. Habermas selbst räumt ein, dass universelle Grundsätze „die Probleme der eigenen Anwendung“ nicht regeln können (Habermas, 1983, S. 114) – die Begründung einer Norm ist das eine, ihre Anwendung auf konkrete Situationen das andere. CTC institutionalisiert genau diesen Übergang vom Begründungsdiskurs (Was wirkt? Was ist gerecht?) zum Anwendungsdiskurs (Wie setzen wir das hier, in dieser Kommune, mit diesen Ressourcen und diesen Betroffenen um?). Die Autoren betonen: „The community mobilization strategy […] is not meant to be a rigid approach. […] Each community can use the principles and prevention models outlined here to create a communitywide risk reduction strategy that satisfies local needs“ (Hawkins & Catalano, 1992, S. 19).

An dieser Stelle lässt sich die offene Frage beantworten, die Greenhalgh und Russell aufgeworfen haben: Wie kann ein evidenzbasierter Ansatz der Komplexität politischer Entscheidungsprozesse gerecht werden? CTC antwortet darauf nicht, indem es die Evidenzbasierung aufgibt, sondern indem es sie in einen deliberativen Rahmen einbettet. Die Daten ersetzen die Diskussion nicht – sie strukturieren sie. Die Gemeinde behält die Entscheidungshoheit; die Evidenz liefert die Grundlage, auf der entschieden wird. Das ist genau jene Verbindung von Evidenz und Deliberation, die Greenhalgh und Russell einfordern – wobei sie bezweifeln, dass ein eng evidenzbasierter Rahmen sie leisten kann. CTC gibt ihnen insofern recht, als es Evidenz nicht als Rahmen, sondern als Ressource innerhalb eines deliberativen Prozesses behandelt.

Bemerkenswert ist auch, was im CTC-Buch als Voraussetzung für den Start des Prozesses beschrieben wird: eine Bereitschaftsprüfung, die fragt, ob in der Kommune Kooperationsbereitschaft besteht, ob Probleme offen benannt werden, ob die Bereitschaft da ist, gute und schlechte Nachrichten zu hören (Hawkins & Catalano, 1992, S. 28–29). Das sind, in der Sache, quasi-diskursethische Voraussetzungen – eine implizite Prüfung, ob die Bedingungen für einen gelingenden Verständigungsprozess gegeben sind.

Die Evidenz für den Evidenz-Partizipations-Ansatz

CTC ist kein utopisches Modell. Seine Wirksamkeit wurde in einem gemeinde-randomisierten Langzeitdesign überprüft – dem methodisch anspruchsvollsten Studiendesign, das in der kommunalen Prävention möglich ist.

Im Community Youth Development Study (CYDS) wurden 24 Gemeinden in sieben US-Bundesstaaten paarweise zugeordnet und randomisiert der CTC-Intervention oder einer Kontrollbedingung zugewiesen. Eine Panelkohorte von 4.407 Fünftklässlern wurde über acht Jahre bis zur zwölften Klasse verfolgt – mit einer Verbleibsquote von 92,5 Prozent (Hawkins et al., 2014).

Die Ergebnisse nach acht Jahren: Jugendliche in CTC-Gemeinden hatten signifikant häufiger auf Drogenkonsum verzichtet (RR = 1,32; 95%-KI 1,06–1,63), auf Alkohol (RR = 1,31; 95%-KI 1,09–1,58) und auf Zigaretten (RR = 1,13; 95%-KI 1,01–1,27). Sie hatten seltener delinquentes Verhalten gezeigt (RR = 1,18; 95%-KI 1,03–1,26) und seltener Gewalthandlungen begangen (RR = 0,86; 95%-KI 0,76–0,98) (Hawkins et al., 2014).

Der Redlichkeit halber: CTC zeigte keine signifikanten Effekte auf die aktuellen Risikofaktoren, die aktuelle Prävalenz von Substanzkonsum oder die aktuelle Delinquenzrate im zwölften Schuljahr. Die Effekte betrafen die kumulative Inzidenz – also die Frage, ob Jugendliche überhaupt mit Substanzkonsum oder Delinquenz begonnen hatten. Das ist ein wichtiger Unterschied: CTC verhinderte den Einstieg, reduzierte aber nicht das aktuelle Problemverhalten bei denjenigen, die bereits begonnen hatten. Die Autoren führen dies auf das Fehlen von Programmen für die Highschool-Phase zurück (Hawkins et al., 2014).

Besonders bemerkenswert: Die Effekte hielten drei Jahre nach Ende der Studienförderung an. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wurde auf 8,22 Dollar Nutzen pro investiertem Dollar geschätzt (Kuklinski et al., 2015).

Eine Spannung verdient Beachtung: Dieser Essay plädiert für einen breiten Evidenzbegriff, der über RCTs hinausgeht – und stützt sein zentrales Praxisbeispiel auf genau ein gemeinde-randomisiertes Design. Das ist kein Widerspruch, muss aber transparent gemacht werden. CTC ist nicht deshalb das richtige Modell, weil es eine starke Studie hat. Es ist das richtige Modell, weil es Partizipation und Evidenz konzeptionell verbindet. Dass es darüber hinaus eine der stärksten Evidenzbasen in der kommunalen Prävention hat, ist ein Bonus, kein Ersatz für das konzeptionelle Argument.

CTC wird auch in Deutschland umgesetzt. In der Grünen Liste Prävention, initiiert 2011 vom Landespräventionsrat Niedersachsen in Kooperation mit der Medizinischen Hochschule Hannover, existiert ein Evidenzregister mit derzeit 113 Programmen, bewertet auf drei Stufen: Effektivität theoretisch gut begründet, Effektivität wahrscheinlich und Effektivität nachgewiesen (Landespräventionsrat Niedersachsen, o. J.). Die Grüne Liste macht den CTC-Ansatz für den deutschen Kontext nutzbar: Kommunen können auf Grundlage ihres lokalen Risikoprofils Programme auswählen, deren Wirksamkeit systematisch geprüft wurde.

Was der Rechtsrahmen verlangt

Der falsche Gegensatz zwischen Partizipation und Evidenz ist nicht nur theoretisch unhaltbar und praktisch auflösbar – er widerspricht auch dem geltenden Rechtsrahmen.

§ 80 SGB VIII verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung als Pflichtaufgabe. Diese umfasst ausdrücklich die Bestandserhebung, die Bedarfsermittlung und die Planung unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten. Der Gesetzgeber fordert also beides: datengestützte Analyse und partizipative Einbindung. CTC operationalisiert genau das.

§ 79a SGB VIII verpflichtet zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe – einschließlich der Frage, ob Maßnahmen die beabsichtigten Wirkungen erzielen.

Das Präventionsgesetz von 2015 (§ 20 SGB V) etabliert Qualitätsanforderungen für die Prävention und Gesundheitsförderung und überträgt der BZgA den gesetzlichen Auftrag zur Qualitätsentwicklung.

Und schließlich gilt das haushaltsrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot: Öffentliche Mittel müssen wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden. Wer öffentliche Mittel für Präventionsprogramme ausgibt, deren Wirksamkeit unbekannt ist, handelt nicht nur unwissenschaftlich – er bewegt sich in einer haushaltsrechtlichen Grauzone.

Der normative Rahmen verlangt also, was Habermas theoretisch begründet und CTC praktisch demonstriert: partizipative Bedarfsermittlung, evidenzbasierte Programmauswahl und systematische Wirksamkeitsprüfung. Wer den Gegensatz zwischen Partizipation und Evidenz aufrechterhält, widerspricht nicht nur der Theorie – er widerspricht dem geltenden Recht.

Was sich ändern müsste

Was würde es konkret bedeuten, die hier entwickelte Position ernst zu nehmen? Nicht als akademische Übung, sondern als Handlungsprogramm für die deutsche Präventionspraxis?

Förderpolitik umstellen. Wer öffentliche Mittel für Prävention vergibt, sollte von Antragstellern verlangen, dass sie die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen nachweisen oder plausibel begründen – und zugleich darlegen, wie die Betroffenen an der Planung beteiligt wurden. Beides gehört in jede Förderrichtlinie, nicht als Entweder-oder, sondern als doppelte Qualitätsanforderung.

Jugendhilfeplanung mit Daten unterfüttern. § 80 SGB VIII verlangt Bedarfsermittlung. In der Praxis stützt sich diese häufig auf die Einschätzung von Fachkräften, nicht auf systematische Erhebungen. CTC zeigt, dass standardisierte Jugendbefragungen möglich und finanzierbar sind – und dass die Daten die partizipative Diskussion nicht ersetzen, sondern qualifizieren.

Qualifizierung statt Ideologie. Das BZgA-Memorandum diagnostiziert zu Recht, dass die Umsetzungslücke zwischen Konzept und Praxis vor allem auf Ressourcen- und Qualifizierungsdefizite zurückzuführen ist (De Bock et al., 2021). Wer will, dass Kommunen evidenzbasiert und partizipativ arbeiten, muss in Ausbildung und Begleitung investieren – nicht nur in Programmentwicklung.

Transparenz über Interessen. Das BZgA-Memorandum führt den „Umgang mit Interessenkonflikten“ als eigenes Qualitätsprinzip ein. Das ist ein habermasianischer Punkt, auch wenn er nicht so gemeint ist: Verdeckt strategisches Handeln wird dort wahrscheinlicher, wo Interessen intransparent bleiben. Offenlegung von Trägerinteressen, Finanzierungsquellen und berufspolitischen Motivationen ist eine Voraussetzung für gelingende Verständigung.

Kein Abschied, sondern ein Anfang

Ein Essay über Partizipation, der ausschließlich aus der Perspektive von Theorie und Forschung argumentiert, steht unter einem Vorbehalt, den er benennen muss: Die Stimmen derjenigen, um die es geht – der Kinder, Jugendlichen und Familien, die Prävention erreichen soll –, kommen hier nicht vor. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck genau jener Asymmetrie, die der Text selbst kritisiert. Wer die Integration von Partizipation und Evidenz fordert, muss den nächsten Schritt in der Praxis tun, nicht nur auf dem Papier.

Jürgen Habermas ist am 14. März 2026 in Starnberg verstorben, im Alter von 96 Jahren. Sein Werk bietet für aktuelle Debatten in der Prävention und Gesundheitsförderung eine theoretische Grundlage, die noch kaum genutzt wird.

Die konzeptionellen Voraussetzungen für die Integration von Partizipation und Evidenz sind in Deutschland vorhanden: Das BZgA-Memorandum hat sie angelegt, die Grüne Liste Prävention stellt die Infrastruktur bereit, der Rechtsrahmen fordert sie ein. Was fehlt, ist die konsequente Umsetzung. Und die scheitert nicht an fehlender Theorie, sondern an konkreten Barrieren: an der Projektförmigkeit von Prävention, die langfristige Strukturen verhindert; an einer Förderlandschaft, die Innovation belohnt und Verstetigung bestraft; an Qualifizierungsdefiziten bei Fachkräften und Entscheidungsträgern; und an der kulturellen Trägheit eines Feldes, in dem der falsche Gegensatz zwischen Partizipation und Evidenz niemandem nützt: den Betroffenen nicht, den Praktikern nicht, der Wissenschaft nicht.

Habermas‘ Erbe ernst zu nehmen hieße: nicht weniger Partizipation, sondern bessere. Nicht weniger Kritik, sondern ehrlichere. Nicht weniger Engagement, sondern wirksameres.

Literaturverzeichnis

Boeßenecker, K.-H. & Vilain, M. (2013). Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege: Eine Einführung in Organisationsstrukturen und Handlungsfelder sozialwirtschaftlicher Akteure in Deutschland (2. Aufl.). Beltz Juventa.

De Bock, F., Dietrich, M. & Rehfuess, E. (2021). Evidenzbasierte Prävention und Gesundheitsförderung (Konzepte, Bd. 6). Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. https://doi.org/10.17623/BZGA:2021-KON-DE-1.0

Greenhalgh, T. & Russell, J. (2009). Evidence-based policymaking: A critique. Perspectives in Biology and Medicine, 52(2), 304–318. https://doi.org/10.1353/pbm.0.0085

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Hawkins, J. D., Oesterle, S., Brown, E. C., Abbott, R. D. & Catalano, R. F. (2014). Youth problem behaviors 8 years after implementing the Communities That Care prevention system: A community-randomized trial. JAMA Pediatrics, 168(2), 122–129. https://doi.org/10.1001/jamapediatrics.2013.4009

Kuklinski, M. R., Fagan, A. A., Hawkins, J. D., Briney, J. S. & Catalano, R. F. (2015). Benefit–cost analysis of a randomized evaluation of Communities That Care: Monetizing intervention effects on the initiation of delinquency and substance use through grade 12. Journal of Experimental Criminology, 11(2), 165–192. https://doi.org/10.1007/s11292-014-9226-3

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