Organisation

Beratungsrichtlinie.

FINDER entwickelt eigene Präventionsprogramme und berät zugleich Kommunen, Schulen und Einrichtungen bei der Auswahl von Programmen. Eine verbindliche interne Richtlinie regelt, wie wir mit dieser Doppelrolle umgehen.

Ausgangslage

Zwei Rollen in einer Organisation.

Als Programmanbieter entwickelt, implementiert und verbreitet FINDER eigene Präventionsprogramme, darunter REBOUND und Unplugged.

Als Beratungsorganisation begleitet FINDER Kommunen und Schulen im Rahmen von Communities That Care, Schools That Care und Weitblick bei der Auswahl und Umsetzung von Präventionsprogrammen.

Aus dieser Doppelrolle kann ein Interessenkonflikt entstehen. Die Richtlinie benennt ihn und legt fest, was in der Beratung für alle Beschäftigten verbindlich gilt.

Leitsätze
1

Keine Bevorzugung eigener Programme.

Es ist unzulässig, einseitig zugunsten eigener Präventionsprogramme zu beraten. Eine Empfehlung richtet sich nach der belegten Wirksamkeit eines Programms und nach seiner Passung zum ermittelten Bedarf vor Ort. Das gilt auch dann, wenn die Empfehlung eines Programms anderer Anbieter dem wirtschaftlichen Interesse von FINDER entgegensteht.

2

Bedarf vor Absatz.

Die Richtlinie gilt ausdrücklich auch, wenn eine Schule oder Einrichtung direkt nach einem FINDER-Programm wie REBOUND oder Unplugged fragt. Der tatsächliche Bedarf der anfragenden Institution wiegt schwerer als unser Interesse, die Leistung zu verkaufen.

3

Lokale Daten informieren, der Gesamtbeschluss im Setting entscheidet.

FINDER berät und begleitet die Auswahl eines Programms, trifft die Entscheidung aber nicht. In Kommunen beschließt die lokale CTC-Koalition, in Schulen das schulinterne Steuerungsgremium, in der Jugendhilfe die Einrichtung gemeinsam mit ihrem Träger. Kriterien und Entscheidungsweg sind für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Verfahren

Vier Sicherungen im Verfahren.

Communities That Care und die daraus abgeleiteten Rahmenkonzepte enthalten Mechanismen, die eine Empfehlung an überprüfbare Maßstäbe binden.

  1. Unabhängiges Evidenzregister. Die des Landespräventionsrats Niedersachsen nimmt Programme nach standardisierten, öffentlich beschriebenen Kriterien auf, unabhängig von FINDER. Eigene Programme und Programme anderer Anbieter werden dort nach denselben wissenschaftlichen Maßstäben bewertet.
  2. Datengestützte Bedarfsanalyse. Die standardisierte CTC-Schülerbefragung erhebt die in der jeweiligen Kommune oder Schule. Daraus leiten die lokalen Akteure gemeinsam die vorrangigen Handlungsfelder ab, und erst danach wird ein Programm gesucht, das zu ihnen passt.
  3. Entscheidung vor Ort. Über die Auswahl beschließt das zuständige Gremium im Setting (Leitsatz 3). FINDER bringt Daten und Einschätzung ein.
  4. Offene Auswahlkriterien. Empfohlen wird ausschließlich nach vier Kriterien: der wissenschaftlich nachgewiesenen Wirksamkeit, der Passung zu den erhobenen Risiko- und Schutzfaktoren, der praktischen Umsetzbarkeit vor Ort und den verfügbaren Ressourcen der Kommune oder Schule.

Als gemeinnütziger Verein verfolgt FINDER keine Gewinnerzielung; Einnahmen werden vollständig für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt. Das begrenzt wirtschaftliche Eigeninteressen strukturell. Die Richtlinie gilt unabhängig davon.

Beratungspraxis

Was das in der Beratung heißt.

Für Beratungen im Rahmen von Communities That Care und vergleichbaren Rahmenkonzepten:

  • Faire Darstellung. Programme anderer Anbieter werden ebenso sachlich und vollständig dargestellt wie eigene.
  • Offenlegung. Wer ein eigenes Programm vorstellt, nennt dessen Verbindung zu FINDER.
  • Ergebnisoffene Bedarfsanalyse. Die Analyse wird nicht so angelegt, dass sie eigene Programme systematisch bevorzugt.

Bei direkten Anfragen nach einem FINDER-Programm:

  • Bedarfsprüfung. Vor jeder Zusage prüfen wir, ob das angefragte Programm zum Bedarf passt: Welche Problemlagen bestehen, welche Zielgruppe soll erreicht werden, welche Rahmenbedingungen liegen vor?
  • Verweis auf andere Programme. Passt ein anderes Programm besser zur Situation, auch eines anderer Anbieter, verweisen wir darauf.
  • Keine Überredung. Niemand wird zu einem Programm gedrängt, das nicht zum eigenen Bedarf passt, damit ein Vertrag zustande kommt.
  • Offene Unsicherheit. Ist die Passung unklar, sagen wir das und klären sie gemeinsam mit der anfragenden Institution.
Qualitätssicherung

Wie die Einhaltung gesichert wird.

  • regelmäßige Supervision und kollegiale Beratung im Team,
  • Dokumentation der Beratungsprozesse und der ausgesprochenen Empfehlungen,
  • wissenschaftliche Begleitung durch den Wissenschaftlichen Beirat,
  • wo möglich externe Evaluation, etwa im Projekt Weitblick.

Fragen zur Beratung?

Wenn Sie wissen möchten, wie eine Empfehlung in Ihrem Setting zustande kommt, sprechen Sie uns an.

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Mandy Martusewitsch, M.Sc.