REBOUND Soziale Arbeit

Suchtprävention und Entwicklungsförderung in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe

Konzept

Einrichtungen der stationären Jugendhilfe sind geschützte Orte, an denen junge Menschen in einem verlässlichen Beziehungsrahmen ihre individuellen Potentiale entfalten können. Neben der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen umfasst das auch die Aneignung gesunder Verhaltensweisen und das Erlernen eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Alkohol und anderen Drogen.

Dies ist insbesondere deshalb relevant, da Jugendliche in der stationären Jugendhilfe deutlich mehr und teilweise riskanter legale und illegale Substanzen konsumieren als Gleichaltrige in der Allgemeinbevölkerung (Schu et al., 2015). Zudem kumulieren in ihren oft belasteten Biographien weitere Risikofaktoren, die eine Entwicklung substanzbezogener Störungen im Erwachsenenalter begünstigen. Somit ist die konzeptionelle Verankerung suchtpräventiver Strategien in diesem Setting besonders angezeigt.

REBOUND für die stationäre Jugendhilfe unterstützt Einrichtungen und Teams beim Auf- oder Ausbau suchtpräventiver Rahmenbedingungen und bei der Durchführung von verhaltenspräventiven Angeboten mit den Jugendlichen.

Der Prozess umfasst unter anderem folgende Bausteine:

  • Hintergrundwissen: Einführung in die Grundlagen (a) jugendlichen Risikoverhaltens am Beispiel Alkohol und andere Drogen, (b) der Gesundheitspädagogik und (c) der evidenzbasierten Suchtprävention.
  • Haltung: Entwicklung einer professionellen (Team-)Haltung zum Umgang mit Alkohol und anderen Drogen im Einrichtungsalltag.
  • Umgang mit Konsumvorfällen: Erarbeitung eines einrichtungsspezifischen Regelwerks und Entwicklung abgestimmter Vorgehensweisen bei Regelverstößen.
  • Methoden: Kennenlernen und Einüben der vielfältigen REBOUND Methoden für das Einzel- und Gruppensetting, um ressourcenorientiert die Sozial- und Risikokompetenz der Heranwachsenden zu fördern.

Geförderte Teilnahme

Einrichtungen der stationären Jugendhilfe können die Einführung von REBOUND als Teil der Entwicklung eines präventiven Gesamtkonzeptes einschließlich prozessbegleitender Supervision auf Grundlage des § 20a SBG V fördern lassen.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin

Mandy Tuxhorn, M.Sc.

[email protected]

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