Was wirkt – und wo unsere Grenzen liegen.
Warum Evidenzbasierung unser Grundprinzip ist, wie § 20a SGB V die Organisationsentwicklung strukturiert, welche Rolle die Grüne Liste Prävention spielt – und wo unsere Grenzen bewusst verlaufen.
Evidenz als Grundprinzip
Präventionsarbeit ist ein Feld, in dem gut gemeinte Interventionen häufig keine nachweisbare Wirkung haben, in einigen Fällen sogar Schaden anrichten. Die internationale Präventionsforschung hat in den letzten drei Jahrzehnten einen Korpus an Studien aufgebaut, der zeigt, welche Ansätze kausal wirken und welche nicht. Nutzen-Kosten-Analysen belegen zudem, dass evidenzbasierte Prävention langfristig auch ökonomisch rentabel ist. FINDER arbeitet ausschließlich mit Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist.
- Landespräventionsrat Niedersachsen · Deutscher PräventionstagFür FINDER
Das deutschsprachige Evidenzregister für Präventionsprogramme. FINDER nutzt die Klassifikation als Auswahl-Rahmen für Programm-Empfehlungen an Kommunen und Schulen.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · De Bock, Dietrich, Rehfuess (2020)Für FINDER
Konzeptioneller Rahmen für Evidenzbasierung in Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland – dreistufiges Spektrum (Praxisprojekte, BZgA Promising Practice, BZgA Best Evidence).
- EDPQSEuropean Drug Prevention Quality StandardsFür FINDER
Verbindliche Qualitätsstandards für die europäische Präventionspraxis und ihr ethischer Rahmen. FINDER ist autorisierter deutscher Implementierungspartner des Europäischen Präventionscurriculums (EUPC).
- XchangeEuropean Union Drugs Agency (EUDA, Lissabon)Für FINDER
Europäisches Register evaluierter Präventionsinterventionen unter dem Dach der EUDA. Orientierungsrahmen für die wissenschaftliche Prüfung von Programmen im europäischen Kontext. Nachfolgerahmen der früher herangezogenen Blueprints-Klassifikation aus den USA.
Zwei rechtliche Pfeiler: § 20a SGB V und SGB VIII
Ein Großteil unserer Organisationsentwicklungs-Arbeit läuft unter dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, – der gesetzlichen Grundlage für die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Prävention in Lebenswelten (Schule, Kommune, Einrichtungen). FINDER ist Leistungserbringer nach § 20a SGB V. Für Schulen, Kommunen und Einrichtungen bedeutet das: Viele unserer Angebote sind über die gesetzlichen Krankenkassen (mit-)finanzierbar. Wir unterstützen bei der Antragstellung und der Abstimmung mit der federführenden Krankenkasse.
Parallel dazu adressiert das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz) die kommunale Verantwortung für Förderung, Schutz, Beteiligung, Planung und Vernetzung. Communities That Care wirkt hier als Verwirklichungsinstrument: die Jugendbefragung operationalisiert den Förderauftrag (§ 1 SGB VIII), die datengestützte Programmauswahl den Präventionsauftrag (§ 14), die kommunale Koalition den Vernetzungsauftrag (§ 81) und die Wiederholungsbefragungen die Qualitätsentwicklung (§ 79a). Der Aufsatz „CTC als Verwirklichungsinstrument des Kinder- und Jugendhilfegesetzes" entwickelt diesen Zusammenhang paragraphenweise.
Seit März 2026 stützt zudem das SWK-Gutachten 2026 der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK diese Logik bildungspolitisch: systematische Erfassung von Wohlbefinden und sozialer Eingebundenheit, datengestützte Entwicklungszyklen, sektorübergreifende Zusammenarbeit – Anforderungen, die § 20a SGB V, SGB VIII und unsere Prozesse (Communities That Care, Schools That Care, Weitblick) bereits operativ abbilden.
Setting-Ansatz statt Einzelintervention
Einzelne Präventionsmaßnahmen – eine Projektwoche hier, ein Arbeitstreffen dort – haben in der Evaluationsforschung typischerweise geringe Wirkung. Wirksamer sind Setting-Ansätze, die die Strukturen verändern, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen: die Schule als Ganzes, die Kommune als Ganzes, die Einrichtung als Ganzes.
Unser Kernangebot ist deshalb nicht die einzelne Weiterbildung, sondern die mehrjährige Organisationsentwicklung: Communities That Care für Kommunen, Schools That Care und Weitblick für Schulen, PULSAR für die stationäre Jugendhilfe. Einzelne Curricula (REBOUND, Unplugged) sind in eine Setting-Strategie einbettbar und funktionieren am besten, wenn sie das sind.
Evidenz informiert, das Feld entscheidet.
Im deutschen Diskurs werden Evidenzbasierung und Partizipation oft gegeneinander gesetzt: Prävention gilt als technokratisch, Gesundheitsförderung als emanzipativ. In der internationalen Präventionsforschung (EUSPR, EUDA, UNODC, CTC-Tradition) existiert diese Opposition nicht. Partizipation ist dort Qualitätskriterium evidenzbasierter Prävention, kein Gegenspieler.
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Internationale Evidenz
Metaanalysen und systematische Übersichtsarbeiten der Präventionsforschung, ergänzt um Evidenzregister wie die Grüne Liste Prävention und Xchange (EUDA), zeigen, welche Programme und welche Wirkprinzipien (z. B. Social Development Strategy, Lebenskompetenz, strukturelle Prävention) kausal wirken. Das ist der globale Rahmen, aus dem wir schöpfen.
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Lokale Daten, die wir miterheben
Anonyme Jugendbefragungen in Kommunen (Communities That Care), Baseline-Analysen in Schulen (Weitblick), strukturierte Einschätzungen in stationären Einrichtungen (PULSAR), Prozessdaten in laufenden Studien (REBOUND 2.0 mit der Universität Greifswald). Diese Daten machen die globale Evidenz für die konkrete Lebenswelt lesbar.
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Gesamtbeschluss im Setting
Die Entscheidung, welches Programm an welcher Stelle ansetzt, wird in der Lebenswelt selbst getragen: in der kommunalen Koalition, im schulischen Steuerungsgremium, im Zusammenspiel von Einrichtung und Träger in der stationären Jugendhilfe. Das ist die Logik des § 20a SGB V selbst: Setting-Interventionen sind demokratisch getragen, nicht Einzelentscheidung.
Wir sind Datenlieferant, nicht Durchsetzer. Die Präventionsforschung zeigt, was wirkt. Wir übersetzen sie in lokale Lesbarkeit. Die Entscheidung bleibt im Feld.
Wirkungslogik.
Vom gesetzlichen Rahmen bis zur langfristigen Wirkung bei Kindern und Jugendlichen.
Kontext
Warum es FINDER gibt
- Gesetzlicher Rahmen
- SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe): Recht auf Förderung (§ 1), bedarfsgerechte Jugendhilfeplanung (§ 80), erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14). Landesschulgesetze und KMK-Empfehlung 2012: Prävention und Gesundheitsförderung als Bestandteil von Schulentwicklung. SWK-Gutachten 2026. § 20a SGB V: Gesundheitsförderung in Lebenswelten, finanziert durch gesetzliche Krankenkassen.
- Umsetzungslücke
- Kommunen, Schulen und Einrichtungen fehlen systematische Verfahren, um ihren Präventionsauftrag datenbasiert und mit nachweislich wirksamen Maßnahmen zu erfüllen. Für einzelne Handlungsfelder existieren zudem noch keine geeigneten evaluierten Programme.
- Auftraggeber
- Schulen, Kommunen, Träger der Jugendhilfe (häufig im Dreiecksverhältnis mit gesetzlichen Krankenkassen über § 20a SGB V), Landesministerien, Bundesministerien, Stiftungen.
führt zu: Inputs
Wissenschaftliche Anbindung
FINDER arbeitet systematisch mit der universitären Präventionsforschung zusammen. Externe Evaluationen unserer Projekte werden durch unabhängige Hochschuleinrichtungen durchgeführt:
- Medizinische Hochschule Hannover · Evaluation Weitblick
- Universität Greifswald, Institut für Psychologie · Evaluation REBOUND 2.0
- Charité – Universitätsmedizin Berlin, Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin · RBYC-Adapt
- Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health, Moore Center · RBYC-Adapt
Unser Wissenschaftlicher Beirat begleitet strategische Entscheidungen und prüft die wissenschaftliche Substanz unserer Programmgestaltung.
Ethische Verpflichtung
Evidenzbasierung allein reicht nicht. Jede Präventionsentscheidung hat ethische Implikationen: Zielgruppen, Ressourcenverteilung, Eingriff in individuelle Lebensführung. Unsere Arbeit folgt den und deren ethischem Rahmen. Im Magazin reflektieren wir ethische Fragen regelmäßig explizit.
Mehr Organisation.
- Geschichte FINDER von der Gründung 2013 an der Medizinischen Fakultät Heidelberg bis heute – Meilensteine, Projekte und inhaltliche Entwicklung.
- Leitbild und Werte Vision, Mission, vier Kernaktivitäten und die sechs Werte, die unsere Arbeit tragen.
- Vorstand Der Vorstand von FINDER e.V. – Maximilian von Heyden (Vorsitz), Prof. Dr. Benjamin Löhner, Vivien Voit.
- Wissenschaftlicher Beirat Fünf Forschende aus Prävention, Gesundheitspsychologie, Bildungswissenschaft, Psychiatrie und europäischer Präventionspolitik.