Prof. Dr. Benjamin Löhner
Prof. Dr. · Dipl. Soz. Arb.
Vorstand · Evangelische Hochschule Nürnberg
Vorstand
Prof. Dr. · Dipl. Soz. Arb.
Vorstand · Evangelische Hochschule Nürnberg
VorstandIntegrativer Rahmen zur Planung von Verhaltensinterventionen, entwickelt von Michie, van Stralen und West (2011). Das Rad verbindet das COM-B-Modell als inneren Kern (Capability, Opportunity, Motivation) mit neun Interventionsfunktionen (z. B. Aufklärung, Training, Umgebungsumgestaltung) und sieben politischen Kategorien (z. B. Regulierung, Fiskalmaßnahmen). Im EUPC dient das Rad dazu, aus theoretischen Zielen konkrete Interventionsentscheidungen abzuleiten.
Blueprints for Healthy Youth Development, geführt vom Center for the Study and Prevention of Violence an der University of Colorado Boulder. Internationales Evidenzregister, das Programme nach strengen methodischen Kriterien als Promising, Model oder Model Plus einstuft.
Verhaltensmodell von Michie, van Stralen und West (2011), das das Auftreten eines Verhaltens auf drei interagierende Quellen zurückführt: Fähigkeit (Capability, physisch und psychologisch), Gelegenheit (Opportunity, sozial und physisch) und Motivation (reflektiv und automatisch). COM-B bildet den inneren Kern des Behaviour Change Wheel und wird im EUPC als gemeinsames Rahmenmodell für die Planung wirksamer Präventionsinterventionen eingesetzt.
Evidenzbasiertes Planungs- und Steuerungssystem für kommunale Prävention, entwickelt von David Hawkins und Richard Catalano (University of Washington). Fünfphasiger Zyklus von der Koalitionsbildung über Bedarfserhebung und Programmauswahl bis zur Wirkungsmessung.
Jährlicher Fachkongress für Kriminal- und Gewaltprävention mit rund 3.000 Teilnehmenden aus Wissenschaft, Praxis und Politik. Zentrale Plattform für den Austausch zwischen Präventionsforschung und kommunaler Praxis, Mitherausgeber zahlreicher Standards und Gutachten.
European Drug Prevention Quality Standards, koordiniert von der EUDA und einem europäischen Konsortium. Definieren acht Qualitätsstandards entlang des gesamten Projektzyklus, von Bedarfserhebung bis Evaluation, und enthalten einen expliziten ethischen Rahmen.
Vom Rat der Europäischen Union am 18. Dezember 2020 angenommene Rahmensetzung für die Drogenpolitik der Mitgliedstaaten. Sie definiert drei Prioritätsbereiche (Angebotsreduktion, Nachfragereduktion, Querschnittsfragen) und macht Prävention und evidenzbasierte Qualitätsstandards zum operativen Schwerpunkt. Der konkretisierende EU-Aktionsplan 2021–2025 (ABl. C 272 vom 8.7.2021) benennt die EU-weite Förderung des Europäischen Präventionscurriculums als Aufgabe der EUDA, verpflichtet die Mitgliedstaaten aber nicht zur Zertifizierung einzelner Personen oder Organisationen – Teilnahme und Umsetzung bleiben freiwillig.
Verordnung (EU) 2023/1322 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2023 über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) mit Sitz in Lissabon. Gültig ab dem 2. Juli 2024. Die Verordnung erweitert das Mandat der Vorgänger-Agentur EMCDDA ausdrücklich um Prävention, Frühintervention und Qualitätsstandards und verpflichtet die EUDA, das Europäische Präventionscurriculum (EUPC) in der gesamten EU zu fördern.
European Union Drugs Agency, seit dem 2. Juli 2024 Nachfolgerin der EMCDDA (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction) mit Sitz in Lissabon. Erweitertes Mandat, das ausdrücklich Prävention, Frühintervention und Qualitätsstandards einschließt.
European Prevention Curriculum, das standardisierte Fortbildungscurriculum der European Union Drugs Agency für Entscheidungstragende und Multiplikatoren in der Präventionsarbeit. Vermittelt evidenzbasierte Grundlagen nach den UNODC International Standards.
European Society for Prevention Research, europäische Fachgesellschaft für Präventionsforschung mit jährlicher wissenschaftlicher Tagung. Arbeitet eng mit der EUDA zusammen und begleitet Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des European Prevention Curriculum.
Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20, 20a, 20b SGB V. Bindender Rahmen für die Förderung und Leistungserbringung der gesetzlichen Krankenkassen in Präventionslebenswelten.
Das deutsche Evidenzregister für Präventionsprogramme, gepflegt vom Landespräventionsrat Niedersachsen. Bewertet Programme nach standardisierten wissenschaftlichen Kriterien in drei Effektivitäts-Stufen: theoretisch gut begründet, wahrscheinlich wirksam, nachweislich wirksam.
Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule, Beschluss vom 15.11.2012. Rahmen für eine ganzheitliche, settingbezogene schulische Präventionsarbeit in den Ländern.
„Gesundheitsförderung und Prävention sind integrale Bestandteile von Schulentwicklung. Sie stellen keine Zusatzaufgaben der Schulen dar, sondern gehören zum Kern eines jeden Schulentwicklungsprozesses." (Abschnitt 1.2 Allgemeine Grundsätze)
Ressortübergreifendes Gremium beim Niedersächsischen Justizministerium, zuständig für die strategische Präventionsarbeit im Land und Herausgeber der Grünen Liste Prävention. Langjähriger Partner von FINDER bei der Verbreitung evidenzbasierter Programme in Deutschland.
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG), in Kraft seit 25. Juli 2015. Verankert die settingbasierte Prävention in § 20a SGB V und verpflichtet die Sozialversicherungsträger zur Kooperation im Rahmen der Nationalen Präventionsstrategie.
„Ziel dieses Gesetzes ist es, Gesundheitsförderung und Prävention, insbesondere in den Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger, zu stärken."
Schulbezogene Adaption des Communities-That-Care-Ansatzes. Überträgt den datenbasierten Zyklus aus Bedarfserhebung, Priorisierung, evidenzbasierter Programmauswahl und Wirkungsmessung auf das Setting Einzelschule.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Rechtsgrundlage für settingbasierte Präventionsmaßnahmen in Kita, Schule, Kommune und Pflege.
„Die Krankenkasse erbringt Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der Regel nicht gewerbsmäßig handelnde Einrichtungen und Organisationen (nichtbetriebliche Lebenswelten), insbesondere für Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kommunen, Einrichtungen der Pflege."
Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe. Rechtsgrundlage für die Aufgaben der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Leistungen der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Hilfen zur Erziehung.
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." (§ 1 Abs. 1 SGB VIII)
Entwicklungstheoretisches Rahmenmodell von J. David Hawkins und Richard F. Catalano (Social Development Research Group, University of Washington). Beschreibt, wie prosoziales Verhalten entsteht: über Gelegenheiten zur Mitwirkung, Fertigkeiten für die Mitwirkung, Anerkennung für den Beitrag, daraus wachsende Bindung und gemeinsam getragene Überzeugungen. Grundlage von Communities That Care, Schools That Care und Einfach Wirksam.
Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz vom März 2026 zur Weiterentwicklung des Bildungssystems. Formuliert die systematische Erfassung von Wohlbefinden, datengestützte Entwicklungszyklen und sektorübergreifende Zusammenarbeit als verbindlichen Standard.
International Standards on Drug Use Prevention, 2. Auflage 2018, herausgegeben vom United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) in Wien gemeinsam mit der World Health Organization (WHO). Die Standards fassen die internationale Evidenzlage zur Suchtprävention aus über 200 systematischen Reviews und Metaanalysen zusammen, geordnet nach Lebensabschnitten (pränatal, Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter) und nach Settings (Familie, Schule, Arbeitsplatz, Kommune, Gesundheitswesen). Sie nennen wirksame Interventionsformen (u.a. parenting skills programmes, life skills education in schools, brief intervention) ebenso wie unwirksame oder kontraproduktive Ansätze (u.a. rein informationsbasierte Kampagnen, Fear-Appeals). Die Standards bilden die inhaltliche Grundlage des EUPC.
Von der EU kofinanziertes Projekt (2015–2017, JUST-2015-AG-DRUG, Projektleitung HoGent, Belgien), das das Universal Prevention Curriculum (UPC, Applied Prevention Science International) in eine europäische Fassung adaptierte und daraus das European Prevention Curriculum (EUPC) ableitete. Neun Mitgliedstaaten waren beteiligt; FINDER Akademie war deutscher Konsortialpartner. Ergebnis: der 170-seitige EUDA-Manual „European Prevention Curriculum" (2019).
Washington State Institute for Public Policy, eine 1983 gegründete non-partisan Forschungseinrichtung der Washington State Legislature. Berechnet Nutzen-Kosten-Verhältnisse evidenzbasierter Programme, darunter Communities That Care (1:12,88 für die deutsche Übertragung).