Ethik

Korrektiv oder Hegemon? Eine immanente Kritik der konstruktivistisch-hermeneutischen Strömung in Sozialer Arbeit und Gesundheitsförderung

Kaum ein Feld beschwört „erst nicht schaden“ so oft und prüft so selten, ob es wirklich hilft. Warum die Frage nach der Wirkung im Fach als unfein gilt, und warum sie zu stellen fürsorglich ist, nicht kalt.

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Inhaltsverzeichnis
  1. Ein Feld, das den Schaden selten misst
  2. Was dominiert eigentlich? Eine Strömung, kein Monolith
  3. Der Abwehrdiskurs gegen Evidenz
  4. Zwei Arten von Leistung
  5. Kontrolle ist nicht neu, aber selektiv
  6. Die unsichtbaren Posten
  7. Die selbst-immunisierende Struktur
  8. Ideologie und Anthropologie
  9. Synthese: Kritik, die stärken will
  10. Was folgt daraus?
  11. Literaturverzeichnis

Ein Feld, das den Schaden selten misst

Es gibt ein Paradox, das die deutsche Soziale Arbeit und Gesundheitsförderung selten an sich selbst beobachtet. Kaum ein Feld beruft sich so häufig auf die Maxime, zuerst nicht zu schaden, und kaum ein Feld prüft so selten systematisch nach, ob seine Maßnahmen das Versprochene bewirken. Die Berufung ist ehrlich, der blinde Fleck auch. Wer ihn benennt, gerät schnell in den Verdacht, ein ökonomisches Misstrauen gegen eine Praxis zu schüren, die mit knappen Mitteln viel Gutes tut. Dieser Beitrag hegt ein solches Misstrauen nicht. Er möchte eine einflussreiche Deutungsposition und ihre Folgen sichtbar machen, und zwar mit den Werkzeugen, die diese Position selbst hervorgebracht hat.

Das ist der reflexive Kern des Arguments. Die Strömung, um die es geht, hat der Sozialwissenschaft ihre schärfsten Instrumente der Entlarvung geliehen: die Wissenssoziologie, die Diskursanalyse, die Soziologie sozialer Probleme. Gewohnheitsmäßig richten sich diese Instrumente nach außen, gegen Staat, Markt, Medikalisierung, Kontrolle. Der vorliegende Text wendet sie nach innen. Eine Wirkungsstudie kann ein Essay nicht leisten, ein Reformprogramm würde ihn überdehnen. Verlogenheit wirft er dem Sektor auch nicht vor. Seine These lautet, dass eine mächtige Deutungsposition die Frage nach der überprüften Wirkung an den Rand des fachlich Sagbaren rückt: Wer sie stellt, verstößt gegen einen Takt, und was gegen den Takt verstößt, wird selten getan.

Als Eintritt dienen zwei Texte aus dem Feld selbst. Quensels Das Elend der Suchtprävention (2010) liest die schulische Suchtprävention als gescheiterte Veranstaltung, die aus einer therapeutischen Defizitperspektive an der Lebenswelt Jugendlicher vorbeiarbeitet und reale Probleme eher verdeckt als löst. Schmidt-Semisch (2026) zeichnet im Handbuch Soziale Probleme nach, wie „Drogen“ und „Sucht“ als soziale Konstruktionen entstehen, an denen Definitionsmächte und Hilfeapparate gleichermaßen beteiligt sind. Beide Diagnosen sind klug, beide sind feldintern anerkannt, und beide enden, bevor sie die eine Frage stellen, die ihre eigene Logik nahelegt: Wenn die etablierte Praxis eher verdeckt als hilft, woran würde man das messen? Genau an der Stelle, an der das Argument empirisch werden müsste, wird es hermeneutisch.

Verschwiegen wird hier keine Antwort. Bemerkenswert ist vielmehr, dass die Frage im fachlichen Diskurs als unfein gilt, während die Praxis sie ständig stellt, nur ohne Werkzeug, sie zu beantworten. Dieser Asymmetrie geht der Text nach.

Was dominiert eigentlich? Eine Strömung, kein Monolith

Von „der“ dominanten Strömung zu sprechen, wäre selbst eine Verkürzung. Was das fachliche Selbstverständnis prägt, ist kein einheitliches Lehrgebäude, sondern ein Bündel von Theorien mit einem geteilten antipositivistischen Ethos. Vier Stränge laufen darin zusammen.

Den erkenntnistheoretischen Boden legt der Sozialkonstruktivismus von Berger und Luckmann (1969): Wirklichkeit, auch die der sozialen Probleme, wird gesellschaftlich hergestellt. Die sozialpädagogische Leittheorie liefert Thierschs Konzept der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit (Thiersch, Grunwald & Köngeter, 2012), das den Alltag der Adressaten zum Ausgangspunkt jeder Hilfe macht und gegen eine von außen verordnete Normalität in Stellung bringt. Aus der Gesundheitswissenschaft kommt die Antonovskys (1997), die nicht fragt, was krank macht, sondern was gesund hält, und mit der Ottawa-Charta (WHO, 1986) zum normativen Rahmen einer Gesundheitsförderung wird, die Ermächtigung über Intervention stellt. Die Soziologie sozialer Probleme schließlich, exemplarisch bei Schmidt-Semisch (2026) und Quensel (2010), zeigt, wie Problemdefinitionen selbst Machtakte sind.

Jeder dieser Stränge ist für sich genommen ein Gewinn. Der Konstruktivismus immunisiert gegen naive Faktengläubigkeit, die Lebensweltorientierung gegen technokratische Übergriffigkeit, die Salutogenese gegen reines Defizitdenken, die Problemsoziologie gegen die Verwechslung von Etiketten mit Tatsachen. Das Problem entsteht erst aus ihrer Verschmelzung zu einer Haltung, in der die Frage nach der kausalen Wirkung einer Maßnahme als naiv, übergriffig, technokratisch oder verdinglichend zugleich erscheinen kann. Die Stärke der Strömung, ihre Sensibilität für das Hergestellte und Gedeutete, wird dort zur Schwäche, wo sie das Hergestellte für beliebig formbar und das Gedeutete für folgenlos hält.

Der Abwehrdiskurs gegen Evidenz

Die deutsche Debatte über evidenzbasierte Soziale Arbeit hat diese Haltung in eine ausgearbeitete Position überführt. Ihr einflussreichstes Dokument ist der von Otto, Polutta und Ziegler herausgegebene Band What Works – Welches Wissen braucht die Soziale Arbeit? (2010). Sein Argument ist ernst zu nehmen und in seinem Kern berechtigt: Eine kurzschlüssige Übertragung des medizinischen Wirksamkeitsmodells auf die Soziale Arbeit drohe, professionelle Urteilskraft durch Verfahren zu ersetzen, demokratische Aushandlung durch Kennziffern und den Eigensinn der Adressaten durch standardisierte Zielerreichung. Otto und Ziegler (2007) nennen das den Verlust des „demokratischen Nutzwerts“ professioneller Sozialer Arbeit zugunsten einer „manageriellen Wirkungsorientierung“. Gegen Wirkungsforschung schlechthin richtet sich diese Position keineswegs: Dieselben Autoren haben den als Bewertungsmaßstab in die deutsche Erziehungswissenschaft eingeführt und das Bundesmodellprogramm „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ selbst evaluiert. Ihr Einwand gilt einer bestimmten, kennzifferngetriebenen Operationalisierung. Erst wo daraus eine grundsätzliche Immunität gegen die Wirkungsfrage wird, beginnt der Abwehrdiskurs, den dieser Text meint. Dahme und Wohlfahrt (2010) verbinden die Kritik mit der Diagnose einer wettbewerblich gesteuerten Sozialwirtschaft, in der Wirkungsmessung zum Instrument der Kostensteuerung wird; Schnurr (2005) fragt zugespitzt nach „Evidenz ohne Reflexivität“. International hat Webb (2001) den Einwand am grundsätzlichsten gefasst: Professionelles Handeln folge keiner Logik der Evidenzanwendung, weil Urteile unter Unsicherheit, in Beziehungen und unter Organisationszwängen fallen.

Diese Einwände treffen reale Gefahren. Übergeht man sie, entsteht tatsächlich ein evidenzbasierter Managerialismus, der die Profession aushöhlt. Zugleich haben sie einen doppelten Boden, und der ist es, der hier interessiert. Die Energie, mit der die „Unredlichkeit“ der Wirkungsorientierung nach außen verfolgt wird, gegen Staat, Kapital, Neoliberalismus, steht in auffälligem Kontrast zur Zurückhaltung nach innen. Dort wären zu befragen: das eigene Bestandsinteresse, die Produktion von Nachfrage, der Vorteil, den die Vermeidung von Wirkungsnachweisen den Anbietern selbst verschafft. Abwehr ist dann nicht nur Erkenntniskritik, sie ist auch Interessenschutz. Heuchelei muss man dafür niemandem unterstellen, denn Eigeninteresse ist universell und macht vor keiner Profession halt. Eben deshalb verlangt dieser Text die symmetrische Anwendung der Kritik. Wer die Wirkungsorientierung zu Recht fragt, wem ihre Zahlen nützen, muss sich gefallen lassen, gefragt zu werden, wem die Abwesenheit von Zahlen nützt.

Zwei Arten von Leistung

Ein Teil der Verwirrung löst sich auf, wenn man zwei Typen sozialer Leistung unterscheidet. Es gibt transformative Leistungen, deren Erfolg darin besteht, den eigenen Bedarf zu senken: Prävention, Therapie, Reintegration gelingen in dem Maß, in dem sie sich überflüssig machen. Und es gibt Care- und Infrastrukturleistungen, deren Bedarf exogen gegeben ist und auch nicht sinken soll: Eine Kindertagesstätte oder eine Pflegeeinrichtung verfolgt nicht das Ziel, dass weniger Kinder betreut oder weniger Menschen gepflegt werden. Ihr Maßstab ist Qualität und Teilhabe. Die Unterscheidung ist ein analytischer Idealtypus: Viele reale Leistungen, Hilfen zur Erziehung, Schulsozialarbeit, Suchtberatung, tragen beide Anteile. Für das Argument genügt, dass sich die Anteile unterscheiden lassen.

Die Wirkungs- und Anreizfrage greift nur beim ersten Typ scharf. Ein Präventionsprogramm, das nichts bewirkt, verfehlt seinen Zweck vollständig; ein Pflegedienst, dessen „Wirkung“ sich nicht in sinkender Pflegebedürftigkeit zeigt, verfehlt gar nichts. Der Fehler des Abwehrdiskurses besteht darin, die berechtigte Prozessorientierung der Care-Sphäre, wo es auf Beziehung, Würde und Verlässlichkeit ankommt, auf die transformative Sphäre zu übertragen, wo am Ende doch die Frage steht, ob sich etwas zum Besseren verändert hat. Die Romantik der reinen Beziehung ist in der Pflege am Platz. In der Prävention verschleiert sie, dass eine Maßnahme, die nichts bewirkt, knappe Lebenszeit junger Menschen und knappe öffentliche Mittel zugleich bindet.

Kontrolle ist nicht neu, aber selektiv

Es wäre falsch, dem Feld vorzuhalten, es kenne keine Rechenschaft. Es ist im Gegenteil dicht reguliert: Heimaufsicht, Prüfungen des Medizinischen Dienstes, die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen nach §§ 78a ff. SGB VIII, die Gebote zur Qualitätsentwicklung nach § 79a , der nach § 20 SGB V, Qualitätsmanagement, Verwendungsnachweise. Von einem kontrollfreien Raum kann keine Rede sein. Entscheidend ist, wo diese Kontrolle ansetzt.

Die klassische Trias Donabedians (1966) unterscheidet drei Ansatzpunkte der Qualitätsbewertung: Struktur, Prozess und Ergebnis. Gemessen daran ist das deutsche Regime schwer auf Struktur und Prozess und dünn auf Ergebnis. Geprüft werden Räume, Schlüssel, Konzepte, Dokumentation und Mittelverwendung, selten die Frage, ob sich für die Adressaten etwas verändert hat. Ergebnisorientierte Elemente gibt es durchaus, etwa die Zielerreichung im Hilfeplan, doch sie bleiben fallintern, selbst berichtet und untereinander unvergleichbar, und damit auf der Ebene des Gesamtsystems unsichtbar. Lehrreich ist das Bundesmodellprogramm „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ (2006 bis 2009), weil es den Versuch unternahm, genau diese Ergebnisebene zu erschließen, und ausgerechnet von einer Forschungsgruppe um Otto evaluiert wurde, die der Wirkungsorientierung skeptisch gegenübersteht (Albus et al., 2010). Über den Capability-Ansatz als Maßstab für die adressatenbezogenen Wirkungen fiel der Befund differenziert aus: Verbindliche Verfahrensregeln, Adressatenbeteiligung in der Hilfeplanung und der Wirksamkeitsdialog zeigten Wirkung; fiskalische Steuerungselemente wie Boni und Mali blieben weitgehend folgenlos. Messen lässt sich Wirkung demnach durchaus. Nur blieb solche systematische Ergebnisevaluation die Ausnahme.

An dieser Stelle setzt der häufigste Einwand an, und er verdient eine ehrliche Antwort. Pädagogisches Handeln, so Luhmann und Schorr (1982), leidet an einem „Technologiedefizit“: Zwischen der Absicht der Erzieher und der Wirkung bei den Adressaten besteht keine verlässliche Kausalität, die sich technologisch beherrschen ließe. Oevermann (1996) hat dieses Argument zu einer Theorie professionalisierten Handelns ausgebaut, in der Professionelle stellvertretend Krisen deuten und keine Rezepte anwenden. In seiner starken Form trifft der Einwand sogar die nachträgliche Zurechnung, denn wo der Adressat die Wirkung mit hervorbringt, bleibt auch im Rückblick unsicher, was wem zuzuschreiben ist. Das ist richtig, und es ist wichtig. Nur folgt daraus etwas anderes, als der Abwehrdiskurs daraus zieht. Wo eine eindeutige Wirkungstechnologie fehlt, steigt die Beweislast für das Ergebnis, denn gerade weil man vorab nicht weiß, was wirkt, muss man hinterher prüfen, ob es gewirkt hat. Auf das Zurechnungsproblem hat die Evaluationsforschung zudem längst eine Antwort, die dem professionellen Selbstverständnis entgegenkommt: fragt nicht pauschal, ob ein Programm wirkt, sondern was für wen unter welchen Bedingungen wirkt (Pawson & Tilley, 1997). Das Technologiedefizit ist damit ein Argument für mehr und für klügere Ergebnisbeobachtung, nicht für weniger. Entscheidend bleibt, welche Ergebnisse gemessen werden und wer sie deutet. Geschieht das von außen und kennziffernförmig, droht der zu Recht befürchtete Managerialismus; geschieht es als Selbstprüfung der Profession, wird daraus ihre Stärke.

Das gilt umso mehr, als der Sozialen Arbeit jene Merkmale fehlen, die etwa der Chirurgie die Berufung auf Prozessstandards erlauben. Abbott (1988) hat gezeigt, dass Professionen ihre Zuständigkeit über die Kontrolle eines abstrakten Wissenssystems sichern und in einem System konkurrierender Berufe behaupten. Der Sozialen Arbeit fehlt beides: eine eng umrissene Domäne ebenso wie bindende Prozessstandards; ein Bachelorabschluss führt in höchst heterogene Felder. Schütze (1992) hat sie deshalb treffend eine „bescheidene Profession“ genannt, deren Handeln von unauflösbaren Paradoxien durchzogen ist, Hilfe gegen Kontrolle, Nähe gegen Distanz, Standardisierung gegen Einzelfall. Eine Profession in dieser Lage gewinnt Legitimation aus der Bereitschaft, sich jenseits des Verwendungsnachweises selbst zu überprüfen; auf einen geschützten Titel kann sie sich nicht zurückziehen. Staub-Bernasconi (2009) hat dafür mit dem die feldinterne Sprache geliefert: Neben dem Mandat der Hilfe und dem der gesellschaftlichen Kontrolle steht ein drittes Mandat, das der Profession selbst, gegründet auf wissenschaftliches Wissen und eine an den Menschenrechten orientierte Berufsethik. Selbstüberprüfung ist nach dieser Lesart identitätskonstitutiv.

Wer Symmetrie ernst nimmt, muss sie auch gegen die Wirkungsorientierung selbst wenden. Die Evidenz der Prävention ist bescheidener, als ihre Fürsprecher oft nahelegen. Beelmann, Pfost und Schmitt (2014) berichten in ihrer der deutschsprachigen Wirksamkeitsforschung eine mittlere Effektstärke von d = 0,24, mit den größten Effekten auf Wissen und Fertigkeiten, den kleinsten auf gesundheitsbezogene Maße und einer hohen Wahrscheinlichkeit von Publikationsbias. Ihr Fazit lautet „vorsichtig optimistisch“. Wer Wirkungsnachweise einfordert, darf die eigenen nicht überzeichnen.

Die unsichtbaren Posten

Warum es überhaupt darauf ankommt, ob eine Maßnahme wirkt, zeigen zwei Größen, die nur die Messung sichtbar macht. Bastiat (1850) hat mit seiner Unterscheidung des Sichtbaren und des Nichtsichtbaren das Grundproblem jeder Politikbewertung früh beschrieben: Man sieht, was eine Maßnahme tut, nicht, was mit denselben Mitteln sonst möglich gewesen wäre; die moderne Wohlfahrtsökonomik hat daraus den Begriff der gemacht. Die beiden Posten, um die es nun geht, haben dabei unterschiedlichen Status: Der iatrogene Schaden trifft das Feld in seiner eigenen Maxime, zuerst nicht zu schaden; die Opportunitätskosten tragen einen ökonomischen, von außen kommenden Maßstab heran. Der Text behandelt sie in dieser Reihenfolge und mit diesem Gewicht.

Der erste Posten ist der Schaden, der Schaden also, den eine wohlmeinende Maßnahme selbst anrichtet. Das klarste Beispiel sind Abschreckungsprogramme vom Typ „Scared Straight“, organisierte Gefängnisbesuche für gefährdete Jugendliche. Ein Cochrane-Review fasst die randomisierten Studien zusammen (Petrosino et al., 2013): Die Programme senken die Rückfälligkeit nicht, sie erhöhen sie. Die gepoolte Effektgröße liegt bei einer Odds Ratio von 1,72 (95-%-Konfidenzintervall 1,13 bis 2,62); die Jugendlichen, die teilnahmen, wurden häufiger straffällig als die, die nichts erhielten. Schon im Jahr 2000 hatte die Gruppe um Petrosino gewarnt, dass gut gemeinte Programme schädlich wirken können (Petrosino et al., 2000). Ohne Ergebnismessung bleibt ein solcher Schaden unsichtbar; gute Absichten schützen nicht vor ihm.

Hier liegt der ethische Kern. Weber (1919) hat die Gesinnungsethik, die nach der Reinheit der Absicht fragt, von der Verantwortungsethik unterschieden, die für die voraussehbaren Folgen des Handelns einsteht. Eine Prävention, die sich mit ihrer guten Absicht rechtfertigt, bleibt bei der ersten stehen; eine, die ihre Wirkung prüft, übernimmt die zweite. Gerade in einem Feld, das in fremde Lebensläufe eingreift, ist diese Wirkungsethik die fürsorglichere Haltung, nicht die kältere: Sie verweigert sich dem Trost, es gut gemeint zu haben, wo das Ergebnis schadet.

Den zweiten Posten bilden die Opportunitätskosten. Jeder gebundene Euro fehlt anderswo, und die ökonomische Forschung hat begonnen, diesen Tausch präzise zu vermessen. Hendren und Sprung-Keyser (2020) haben für 133 staatliche Politikmaßnahmen den „Marginal Value of Public Funds“ berechnet, das Verhältnis von Nutzen für die Empfänger zu den Nettokosten des Staates. Ein Wert von 5 bedeutet, dass jeder eingesetzte öffentliche Euro rund fünf Euro Nutzen stiftet. Ihr Befund ist deutlich: Direkte Investitionen in die Gesundheit und Bildung einkommensschwacher Kinder weisen historisch die höchsten Werte auf, im Mittel über 5, und viele dieser Programme haben sich über höhere spätere Steuereinnahmen selbst finanziert. Auf Erwachsene zielende Maßnahmen liegen meist zwischen 0,5 und 2. Die Zahlen stammen aus den USA und hängen am dortigen Steuer- und Transfersystem; übertragbar ist weniger ihre Größenordnung als die Denkweise, die sie sichtbar machen. Eben diese Denkweise ist die ökonomische Grundlage des Social-Investment-Arguments (Hemerijck, 2017): Umschichtung von reparierenden zu befähigenden Ausgaben, keine Kürzung.

Die Opportunitätskosten schneiden tiefer, als der Vergleich „hier ausgegeben, dort gespart“ nahelegt. Eine Maßnahme kann im Einzelfall wirken und dennoch die falsche Wahl sein, wenn dasselbe Geld anderswo mehr bewirkt hätte. Diese Vergleichsfrage aber stellt sich das Feld am seltensten; sein Reflex ist, auf ein Problem mit mehr Fallarbeit zu antworten. Die Public-Health-Forschung kennt dieses Muster unter dem Stichwort „lifestyle drift“ (vgl. Baum, 2011): Vorhaben, die an den sozialen Verhältnissen ansetzen wollen, enden regelmäßig bei schmalen Interventionen am individuellen Verhalten, selbst dort, wo der Eingriff in die Verhältnisse, in Preise, Verfügbarkeit, Räume und Regeln, die größere Erfolgsaussicht hätte. Solange nur gefragt wird, ob die eigene Maßnahme wirkt, bleibt unsichtbar, dass auch das im Einzelfall Sinnvolle, gemessen an der besseren Alternative, Verschwendung sein kann.

Auch dieses Argument verlangt symmetrische Sorgfalt. Heckman (2006) hat die These vom hohen Ertrag früher Investitionen in Kinder populär gemacht, und sie ist im Feld zur Gewissheit geronnen. Rea und Burton (2020) haben sie an der Nutzen-Kosten-Datenbank des (WSIPP) überprüft und finden keine robuste Stütze für die Behauptung, frühe Programme hätten generell die höchsten Nutzen-Kosten-Verhältnisse oder Erwachsenenprogramme rechneten sich im Mittel nicht. Die Investition in Kinder entwertet das nicht, denn auch Hendren und Sprung-Keyser finden für sie die höchsten Erträge; es widerlegt aber die strenge Form der Kurve, nach der der Ertrag mit dem Lebensalter zwingend fällt. Wer die Skeptiker der Wirkungsforschung an die Empirie verweist, muss die populären Befunde zur frühen Investition derselben Prüfung aussetzen. Gefordert ist die Messung selbst, kein bestimmtes Ergebnis.

Hinter alldem steht eine Gerechtigkeitsfrage, die die ökonomische Bilanz nicht allein entscheiden darf. Rawls’ Differenzprinzip (1971) und Parfits Prioritarismus (1997) liefern die Nebenbedingung: Ungleichheiten sind nur gerechtfertigt, soweit sie den am schlechtesten Gestellten nützen, und ein Vorteil wiegt schwerer, je schlechter es der Person geht, der er zukommt. Effizienz ohne diese Bedingung wäre kruder Utilitarismus. Gerechtigkeit ohne Wirkungsfrage aber ist leer: Wer den am schlechtesten Gestellten wirklich helfen will, muss wissen, ob die Hilfe ankommt.

Die selbst-immunisierende Struktur

Bleibt die Frage, warum die Wirkungsfrage nicht nur ungestellt bleibt, sondern als unfein gilt. Eine Antwort bietet ein Begriff aus der Wissenschaftssoziologie, der aus dem Inneren der konstruktivistischen Tradition stammt. Woolgar und Pawluch (1985) haben das „ontological gerrymandering“ beschrieben. Der Begriff stammt aus der amerikanischen Wahlpolitik, wo das willkürliche Zuschneiden von Wahlkreisgrenzen das Ergebnis schon vorab festlegt. Gemeint ist jener rhetorische Zug, mit dem konstruktivistische Erklärungen einen Teil der Wirklichkeit für sozial konstruiert und kontingent erklären, während sie einen anderen Teil stillschweigend als feststehend voraussetzen. Die Grenze zwischen dem, was relativiert wird, und dem, was fixiert wird, verläuft selektiv, ganz wie ein zurechtgeschnittener Wahlkreis. In der Debatte über Wirkung erscheint genau diese Figur: Die Wirksamkeitsbehauptung der anderen gilt als soziale Konstruktion, die eigene Praxis hingegen als selbstverständlich wertvoll. Was als universelle Skepsis auftritt, wird einseitig gerichtet.

Woolgar (2022) hat im Rückblick betont, dass diese Kritik nie meinte, man könne es „besser“ machen; sie empfahl eine Haltung des unnachgiebigen Agnostizismus, der überall dort nachfragt, wo Definitionen sich verfestigen, auch bei den eigenen. Genau diese Selbstanwendung fehlt im Abwehrdiskurs. Latour (2004) hat die verwandte Sorge formuliert, die Kritik sei „außer Atem“ geraten, ihre Werkzeuge ließen sich heute ebenso gut zum Erzeugen von Zweifel an gesicherter Erkenntnis nutzen wie zu deren Aufklärung. Und Boghossian (2006) hat gezeigt, dass ein konsequenter Konstruktivismus, der jede Tatsachenbehauptung als bloße Setzung behandelt, sich selbst die Grundlage entzieht, überhaupt etwas zu behaupten. Die Selbstabdichtung ist demnach eine Versuchung, der sich widerstehen lässt, und sie ist im Feld als Problem bekannt.

Diese epistemische Struktur hat ein materielles Gegenstück. Die Freie Wohlfahrtspflege ist, gemessen an der Zahl der Beschäftigten, einer der größten Arbeitgeber des Landes: Nach ihrer Gesamtstatistik zählte sie zum Stichtag Anfang 2020 insgesamt 2.076.535 Beschäftigte (Köpfe, nicht Vollzeitäquivalente) in etwa 125.370 Einrichtungen und Diensten (BAGFW, 2023). Der größte Teil davon entfällt auf die Care-Sphäre, auf Pflege und Kindertagesbetreuung, die von der Wirkungsfrage dieses Textes ausgenommen ist; das Interessenargument zielt allein auf den transformativen Ausschnitt des Sektors. Doch auch dort lohnt der Blick auf Mechanismen, vor denen sich jeder öffentlich finanzierte Sektor zu hüten hat: anbieterinduzierte Nachfrage (Evans, 1974), das Eigeninteresse der Verwaltung am wachsenden Budget (Niskanen, 1971), die Verschiebung des Ziels vom Zweck auf den Selbsterhalt der Organisation (Michels, 1911; Selznick, 1949). Diese Modelle stammen aus der einzelleistungsvergüteten Medizin und der ökonomischen Theorie der Bürokratie; auf die Wohlfahrtspflege passen sie als Warnbilder, nicht als Beschreibung. All das benennt Gefährdungen, noch keine Diagnosen. In weiten Teilen der Sozialen Arbeit ist die bindende Restriktion ohnehin die unbefriedigte Nachfrage, Wartelisten und Rationierung. Das spricht erst recht für Ergebnisdaten, denn nur mit ihnen lässt sich knappe Kapazität dorthin lenken, wo sie am meisten bewirkt. Die Sozialwirtschaft bildet dabei einen Quasi-Markt im Sinne von Le Grand und Bartlett (1993): Der Staat finanziert, nichtstaatliche Träger konkurrieren um die öffentlichen Mittel.

Für diesen Befund braucht es keinen Verdacht von außen; eine amtliche Quelle hält ihn fest. Die Monopolkommission hat in ihrem XX. Hauptgutachten (2014) ein eigenes Kapitel dem Wettbewerb in der deutschen Kinder- und Jugendhilfe gewidmet und erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zugunsten etablierter freier Träger festgestellt: Die korporatistische Verflechtung von öffentlicher Hand und Freier Wohlfahrtspflege, ein über Jahrzehnte gewachsener „Closed Shop“, privilegiere die anerkannten gemeinnützigen Anbieter. Deren steuerliche Gemeinnützigkeitsvorteile seien für entgeltfinanzierte Rechtsanspruchsleistungen „nicht nur nicht notwendig, sondern in vielfacher Hinsicht problematisch“, und die Datenlage des überwiegend steuerfinanzierten Sektors sei von Intransparenz geprägt. Die Kommission meint damit zunächst die Markt- und Kostentransparenz, nicht die Wirkungstransparenz, um die es hier geht; beide berühren sich gleichwohl, denn ein Sektor, der schon seine Strukturen nur lückenhaft ausweist, macht auch seine Ergebnisse nicht vergleichbar. Bezeichnend ist die Reaktion: Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ, 2014) wies die Marktdeutung zurück und verwies zur Qualitätssicherung auf die bestehenden Vereinbarungen nach §§ 78a ff. SGB VIII, also auf Struktur und Prozess. Es ist dieselbe Verschiebung von der Ergebnis- auf die Struktur- und Prozessebene, die schon das Qualitätsregime kennzeichnete: ein Verweis auf Vereinbarungen, die Qualität sichern sollen, ohne die Wirkung im Gesamtsystem vergleichbar zu machen.

Genauigkeit ist an dieser Stelle geboten. Man kann die Diagnose der Monopolkommission teilen, ohne ihr Heilmittel zu übernehmen. Dass die Wettbewerbsbedingungen verzerrt und die Daten dünn sind, ist das eine. Dass die Antwort in einer Ausweitung des Vergaberechts und marktlicher Konkurrenz läge, ist das andere und keineswegs zwingend, denn es würde eben jene Care-Sphäre der Logik des transformativen Typs unterwerfen, in die sie nicht gehört. Die Lehre lautet darum nicht „mehr Markt“. Sie lautet: Eigeninteresse ist universell, die Befürworter evidenzbasierter Prävention eingeschlossen, und deshalb braucht es externe Ergebnisprüfung, wo bisher die Selbsterzählung genügt. Das ist eine demokratische Forderung.

Ideologie und Anthropologie

Die heikelste Schicht des Arguments betrifft die Normativität. Otto, Scherr und Ziegler (2010) haben selbst gefragt, wie viel und welche Normativität die Soziale Arbeit benötige, und damit den wunden Punkt benannt: Jede Praxis trägt Werte, die Frage ist nur, ob sie offen oder verdeckt sind. Das eigentliche Problem der hier untersuchten Strömung ist nicht ihre Haltung, sondern deren Verkleidung. Eine wertende Entscheidung, etwa die, Wirkung nicht zu messen, präsentiert sich als methodische Bescheidenheit oder als Schutz der Adressaten, während sie zugleich den Bestand sichert. Merton (1968) hat für diese Lage die Unterscheidung von manifester und latenter Funktion geprägt: Eine Praxis kann auf ihrer erklärten Ebene scheitern und sich dennoch halten, weil sie eine unausgesprochene Funktion erfüllt. Strukturen, die ohne systematische Ergebnisprüfung auskommen, stabilisieren sich auf diese Weise selbst, unabhängig von der Absicht der einzelnen Fachkraft. Über Personen sagt das wenig, über Systeme viel: Wo niemand nachhält, ob etwas wirkt, überlebt auch, was nicht wirkt.

Damit verbindet sich eine kulturelle Figur, die Löwy und Sayre (2001) als romantische Modernekritik beschrieben haben: die Sehnsucht nach einer vormodernen, ungezwungenen Gemeinschaft als Protest gegen die kalte, vermessende Gegenwart. Diese Sehnsucht ist ambivalent, sie kann emanzipatorisch oder reaktionär sein. In der Sozialen Arbeit kann sie als Romantisierung der Marginalität wiederkehren und sich mit der gouvernementalitätskritischen Lesart verschwistern, die jede Aktivierung als Zumutung liest (Kessl, 2005; Lessenich, 2008). Quensel (2010, S. 306 f.) beschreibt zwar, wie sich Ausgegrenzte in ihrer Lage „einrichten“, doch versteht er das als Überlebensstrategie, nicht als Ideal: ein wichtiger Unterschied, denn die romantische Lesart verklärt, was er als Notlage benennt. Unterkofler (2009) hat am Deutungsmuster „Akzeptanz“ in der Drogenarbeit gezeigt, wie ein solches Muster das professionelle Wissen steuert. Eine Klarstellung ist hier nötig, denn die akzeptierende Drogenarbeit gehört zu den am besten belegten Teilen des Feldes: Spritzentausch, Konsumräume und niedrigschwellige Angebote senken nachweislich Infektionen und Drogentode; sie verfügen über genau jene Wirkungsnachweise, die dieser Text einfordert. Die Gefahr des Quietismus beginnt erst am Rand dieser Haltung, dort, wo Akzeptanz dazu erstarrt, gar nicht mehr zu fragen, ob ein Angebot etwas verändert. Was als Respekt vor der Selbstbestimmung auftritt, kann dann in das Einverständnis mit Verhältnissen umschlagen, deren Veränderung Mühe und Messung kostet.

An dieser Stelle braucht das Argument eine anthropologische Erdung, weil die romantische Figur eine empirische Voraussetzung hat, die nicht stimmt. In Reinform vertritt die Vorstellung, Rechenschaft und soziale Kontrolle seien Erfindungen der Moderne, von denen eine „freie Gemeinschaft“ verschont bliebe, zwar kaum jemand; als Unterströmung prägt sie gleichwohl das Pathos der Gemeinschaft gegen das Vermessen. Der ethnografische Befund kehrt sie um. Boehm (1999, 2012) hat gezeigt, dass egalitäre Kleingesellschaften gerade durch die Intensität sozialer Kontrolle egalitär bleiben: Die Gruppe hält Dominanzstreben durch Klatsch, Spott und Ächtung in Schach, eine „umgekehrte Dominanzhierarchie“, in der die Vielen die Wenigen kontrollieren. Wiessner (2014) hat bei den Ju/'hoansi dokumentiert, wie tagsüber das Gespräch soziale Beziehungen reguliert, während abends am Feuer die Geschichten erzählt werden, die die Institutionen der Gesellschaft weitertragen. Egalität ist demnach eine ständig erarbeitete politische Leistung. Henrich (2020) ordnet diese Befunde in eine längere Institutionengeschichte ein. Die klassische Soziologie hat den Übergang von der Gemeinschaft zur Gesellschaft als Verlust und als Differenzierung zugleich gelesen (Tönnies, 1887; Durkheim, 1893; Elias, 1939); romantisch ist nur die eine Hälfte dieser Lektüre.

Vorsicht ist gegenüber jeder großen Erzählung über „den“ Menschen geboten, und ob Gewalt über die Geschichte hinweg abgenommen hat, bleibt umstritten (Pinker, 2011; Fry, 2013). Den bescheideneren Punkt aber stützt schon der ethnografische Befund: Antwortpflicht und gegenseitige Kontrolle sind anthropologisch universell; die Moderne hat sie nicht erfunden. Die demokratische Wirkungsprüfung erbt diese Antwortpflicht in milderer, anfechtbarer Form: als Rechenschaft, die man einklagen und auch wieder bestreiten kann.

Synthese: Kritik, die stärken will

Die Strömung, um die es ging, hat eine wahre Einsicht: Vieles am Sozialen ist konstruiert, gedeutet, machtdurchwirkt. Ihr Fehler ist nicht diese Einsicht, sondern ihre selektive Anwendung. Drei Begriffe helfen, die Grenze sauber zu ziehen. Searle (1995) unterscheidet rohe Tatsachen, die unabhängig von uns bestehen, von institutionellen Tatsachen, die nur gelten, weil wir sie kollektiv anerkennen. Hacking (1999) zeigt, dass menschliche Klassifikationen „interaktiv“ sind: Wer als etwas bezeichnet wird, reagiert darauf, und die Kategorie verändert sich, ein Rückkopplungseffekt, den Naturdinge nicht kennen. Elder-Vass (2012) führt beides im kritischen Realismus zusammen: Soziale Wirklichkeit ist konstruiert und wirklich, hergestellt und mit eigenen, von unseren Deutungen unabhängigen Kausalkräften ausgestattet. Dass ein Problem sozial definiert ist, heißt nicht, dass es nicht schadet; und dass eine Wirkung schwer zu messen ist, heißt nicht, dass es sie nicht gibt.

Auf diesem Boden löst sich der scheinbare Gegensatz zwischen Effizienz und Humanität auf, und zwar in einer Währung, die das Feld längst selbst erprobt. Der Capability-Ansatz von Sen (1999) und Nussbaum (2011) misst Wohlergehen nicht an Geld oder Nutzen, sondern an dem, was Menschen real zu tun und zu sein vermögen. Marktförmig ist er nicht, und an die deutsche Soziale Arbeit ist er längst angeschlossen: Otto und Ziegler haben ihn in die Erziehungswissenschaft eingeführt (Otto & Ziegler, 2008), Schrödter (2007) hat die Soziale Arbeit als „Gerechtigkeitsprofession“ bestimmt, deren Auftrag die Gewährleistung von Verwirklichungschancen ist. Eben weil dieser Maßstab feldintern anerkannt ist, taugt er als gemeinsame Sprache: Eine Maßnahme ist gut, wenn sie die Verwirklichungschancen ihrer Adressaten nachweislich erweitert, und ob sie das tut, ist eine empirische Frage. Auch hier gilt die Symmetrie. Welche Verwirklichungschancen man misst, ist selbst eine wertende Wahl, und die Versuchung, die Grenze günstig zu ziehen, trifft die Wirkungsforschung nicht weniger als ihre Kritiker. Sie offenzulegen bleibt die Aufgabe jener Skepsis, die diese Tradition geschärft hat, nun nach allen Seiten gewandt. Staub-Bernasconis Tripelmandat (2009) stützt diese Forderung feldintern, denn das dritte Mandat verpflichtet die Profession auf wissenschaftliches Wissen und eine an den Menschenrechten orientierte Berufsethik; der Bestand der eigenen Organisation gehört nicht dazu.

Wie ernst die Sache ist, zeigt gerade der Bereich, in dem die Strömung am meisten recht hat: die Stigmatisierung. Wer Substanzkonsum oder psychische Krisen vorschnell als Defizit etikettiert, schadet, und das ist belegt. Selbststigma und erwartete Abwertung halten Menschen davon ab, Hilfe zu suchen (Hammarlund et al., 2018), und wahrgenommenes Stigma verschlechtert Behandlungsverläufe, vor allem vermittelt über eine verminderte (Crapanzano et al., 2019). Daraus folgt das Gegenteil eines Prüfverbots: Nur wer misst, erkennt, dass ein gut gemeintes Abschreckungsprogramm Schaden anrichtet, und nur wer misst, kann eine stigmatisierende Praxis von einer ermächtigenden unterscheiden. Die Sensibilität für das, was Etiketten anrichten, und die Forderung nach überprüfter Wirkung sind keine Gegner. Sie sind dieselbe Sorgfalt, von zwei Seiten.

Damit schließt sich der reflexive Bogen, und auch die Frage des Titels lässt sich nun beantworten. Eine Deutungsposition ist Korrektiv, solange sie sich derselben Prüfung aussetzt, die sie von anderen verlangt; hegemonial wird sie dort, wo ihre Deutung als Selbstverständlichkeit gilt und die Prüfung der eigenen Praxis stillstellt. Was die Soziale Arbeit der Drogenpolitik mit Recht vorhält, das Festhalten an einer Praxis trotz ausbleibender oder gegenteiliger Wirkung, tut sie an einer Stelle mit sich selbst. Diesen Befund auszusprechen ist immanente Kritik im Sinne Stahls (2021): Man misst die Praxis an ihrem eigenen besten Anspruch, nicht an einem von außen herangetragenen Maßstab. Die ökonomische Bilanz tritt als ergänzende, äußere Perspektive hinzu und ist oben als solche gekennzeichnet; den Kern des Arguments liefert das Fach selbst, von Quensels eigener Diagnose über Staub-Bernasconis drittes Mandat bis zu Schrödters Gerechtigkeitsprofession. Die Forderung nach Rechtfertigung ist deshalb kein neoliberales Projekt. Sie ist demokratisch geboten, weil eine aus Steuern und Beiträgen finanzierte Leistung den Zahlern wie den Empfängern Rechenschaft schuldet. Sie ist anthropologisch grundiert, weil Antwortpflicht keine Erfindung der Moderne ist. Und sie entspricht dem antipaternalistischen Ethos des Fachs selbst, denn wer die Selbstbestimmung der Adressaten ernst nimmt, schuldet ihnen Maßnahmen, die nachweislich wirken. In Webers Worten ist die demokratische Wirkungsprüfung die institutionelle Form der Verantwortungsethik: die Bereitschaft, für die Folgen des eigenen Handelns einzustehen, nicht nur für seine Absicht. Es geht um eine Kritik, die stärken will, nicht erledigen.

Was folgt daraus?

Wenn die Diagnose stimmt, was tut man damit? Gewiss nicht alles vermessen, und der Praxis misstrauen muss man auch nicht. Es genügt, an wenigen, entscheidenden Stellen die Frage zuzulassen, die der Diskurs für unfein hält: Wirkt es, und wäre etwas anderes besser? Fünf Konsequenzen, ohne großen Apparat.

Ergebnis, nicht nur Aufwand. Träger und Aufsicht prüfen heute vor allem, ob ein Konzept umgesetzt wurde. Die ergänzende Frage lautet: Hat sich für die Menschen etwas verändert? Schon eine schlichte Vorher-Nachher-Erhebung je Maßnahme ist mehr, als die meisten tun.

Drei Sorten Wissen, bevor man beginnt. Eine Maßnahme ist gut begründet, wenn drei Fragen beantwortet sind: Kennen wir die Ursachen des Problems? Gibt es Belege, dass die Maßnahme darauf wirkt? Und passt sie in unser Setting? Fehlt eine Antwort, weiß man wenigstens, wo das Risiko liegt.

Auch die Alternative prüfen. „Wirkt unsere Maßnahme?“ ist nur die halbe Frage. Die andere lautet: Gäbe es mit demselben Geld etwas Wirksameres, womöglich außerhalb der eigenen Logik? Häufig lautet die ehrlichere Antwort, an den Verhältnissen anzusetzen, bevor eine weitere Hilfe am Einzelnen geschichtet wird. Auch was im Einzelfall hilft, kann die schlechtere Verwendung knapper Mittel sein.

Die Profession prüft sich selbst. Wirkungsmessung muss nicht von außen kommen. Hält das Fach selbst nach, ob es hilft, bleibt die Deutungshoheit bei der Profession: Genau das unterscheidet Selbstprüfung von Managerialismus. Verlässlich bleibt diese Grenze freilich nur, wenn die Profession die Instrumente auch besitzt, wenn also Fachgesellschaften und Träger die Maßstäbe, die Daten und die Veröffentlichung kontrollieren; sonst übernimmt früher oder später die Kostensteuerung die Evaluation.

Global lernen, lokal entscheiden. Was international nachweislich wirkt, gibt die Richtung; lokale Daten zeigen den Bedarf vor Ort; der gemeinsame Beschluss im Setting entscheidet. So bleibt Evidenz Werkzeug, nicht Diktat.

Das ist Verantwortungsethik im Kleinen: nicht fragen, ob wir es gut gemeint haben, sondern ob es gut ausgegangen ist, und ob es das Beste war, was wir mit den Mitteln tun konnten.

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