Grußwort
Maximilian von Heyden
Das große Ziel der Bildung ist nicht Wissen, sondern Handeln. – Herbert Spencer
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Prävention gesundheitsriskanter oder anderer Problemverhaltensweisen ist in der Bundesrepublik Deutschland von zahlreichen Widersprüchen geprägt und bleibt in ihrer Praxis trotz der im internationalen Vergleich hervorragenden sozialgesetzgeberischen und strukturellen Voraussetzungen noch immer hinter ihrem Potenzial zurück, einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lage von insbesondere vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu leisten – auch, da mit Ausnahme einiger dauerhaft verankerter Programme und Kampagnen vielerorts noch immer auf Interventionen gesetzt wird, von denen keine relevanten Effekte zu erwarten sind.
Die Investition öffentlicher Gelder im Namen vulnerabler Zielgruppen und mit dem Argument der effektiven Adressierung spezifischer Probleme muss sich jedoch stets bereitwillig der Frage stellen, ob die postulierten Ziele auch (auf ethische Weise) erreicht wurden. Häufig werden zur Beantwortung dieser Frage jedoch ausschließlich akzessorische Prozessfaktoren wie z.B. die Einbeziehung der Zielgruppe oder Empowerment in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Diese sind natürlich unerlässlich und genießen zurecht einen hohen Stellenwert, doch die beobachtbare Vernachlässigung der Frage nach echten Wirksamkeitsnachweisen birgt die Gefahr, dass Interventionen mit unwirksamen oder potenziell schädlichen Komponenten bei einer Beurteilung als vorbildlich klassifiziert werden.
Eine vor diesem Hintergrund erfreuliche Weiterentwicklung ist das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG). Eine der darin getroffenen, zentralen Neuregelungen stellt die Einführung der Gesundheitsförderung in nicht-betrieblichen Lebenswelten als neuen § 20a in das SGB V dar. Das Gesetz greift damit die bereits erprobte Praxis aus dem „Leitfaden Prävention” der Gesetzlichen Krankenversicherungen zum Settingansatz auf und leitet einen Paradigmenwechsel in Richtung einer verstärkten Förderung der Verhältnisprävention ein, die an empirisch sinnvollen Kriterien ausgerichtet sein soll.
Verhältnisprävention fokussiert automatische Prozesse, die menschliches Handeln subtil beeinflussen. Sie setzt somit weniger Ressourcen von Seiten der Zielgruppen voraus und wirkt damit dem „Präventionsdilemma” entgegen, das die Verschärfung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheit durch verhaltenspräventive Maßnahmen beschreibt. Weiter gedacht, kann Prävention nur als „evidenzbasierte Sozialisation” konzeptualisiert werden, d.h. sie spricht mehr als nur das Individuum oder spezifische (sozial) unerwünschte Outcomes wie Substanzgebrauchsstörungen oder Gewalt an. Stattdessen wirkt sie in allen Verhaltensbereichen, die eine wesentliche hypersoziale Komponente haben: wo also die Dynamik zwischen individuellen Voraussetzungen wie z.B. verminderter Impulskontrolle mit sozialen (und im Falle von psychoaktiven Substanzen pharmakologischen) Stimuli zu potenziell selbst- und / oder fremdschädigenden Verhaltensweisen führen kann.
Diese Sichtweise und die darauf begründeten Interventionen stützen sich auf die akkumulierten Erkenntnisse der Präventionsforschung, die in Form zahlreicher Publikationen, Register und Standards in den vergangenen 20 Jahren zusammengetragen und zugänglich gemacht wurden. Während das Beispielthema der vorliegenden Ausgabe die Prävention von Substanzgebrauchsstörungen ist, können das Curriculum und die darin vermittelten Kompetenzen auch auf andere Bereiche angewendet werden.
Ich wünsche Ihnen eine angeregte Lektüre und spannende Diskussionen im Rahmen der Weiterbildung.
Mit freundlichen Grüßen Maximilian von Heyden