Magazin · Thema § 20a SGB V

§ 20a SGB V.

§ 20a SGB V: lebensweltbasierte Prävention der gesetzlichen Krankenkassen.

1 Beitrag zum Thema § 20a SGB V

chronologisch

  1. Die unsichtbare Hand: § 20a SGB V, Marktmechanismen und evidenzbasierte Steuerung in der Prävention und Gesundheitsförderung

    Das Präventionsgesetz baut, was Julian Le Grand einen Quasi-Markt nennt: Lebenswelten wählen, Kassen finanzieren entlang evidenzbasierter Kriterien. Warum die Mittel steigen und die Erreichung der Benachteiligten dennoch sinkt – und was die Lücke schließt.

    Prävention
Redaktion

Beitrag zum Thema „§ 20a SGB V“ vorschlagen.

Die Redaktion nimmt Vorschläge entgegen – bevorzugt in Form eines kurzen Exposés mit Fragestellung und Evidenzbasis.

Kontakt

Kontakt aufnehmen

Drei Wege, mit uns zu sprechen.

+49 (0)30 754 395 751Mo–Fr · 09:00 – 17:00 Uhr
Terminbuchung

Mandy Tuxhorn, M.Sc.